Anmeldung

Mitgliederversammlung

08.11.2025 - 10:30 Uhr

die Versammlung der BfA DRV-Gemeinschaft e. V. findet in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund statt

Noch



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Herbst zwischen Westensee und Einfelder See

  • Am See
  • Am Seeufer
  • Blick auf Westensee
  • Blick-auf-Einfelder See
  • Blick-auf-Einfelder-See
  • Dammwild
  • Einfelder-See
  • Felder am W-See
  • Forstarbeiten
  • Kühe am Einfelder
  • Noch vor der Ernte
  • Waldweg
  • Westensee
  • Wiesen am Rande
Am See1 Am Seeufer2 Blick auf Westensee3 Blick-auf-Einfelder See4 Blick-auf-Einfelder-See5 Dammwild6 Einfelder-See7 Felder am W-See8 Forstarbeiten9 Kühe am Einfelder10 Noch vor der Ernte11 Waldweg12 Westensee13 Wiesen am Rande14
    Die "Bild am Sonntag" berichtet  am 03.06. unter der Überschrift: Hat die Barmer 400 Mio Euro aus dem Logo BARMERGesundheitsfonds ergaunert? über einen angeblichen Abrechnungsskandal. Der nach den Ausführungen im vorg. Artikel ein Volumen bis zu 400 Millionen Euro erreichen könne. 
     
    Unsere Recherchen ergaben: Die BARMER verweist die Darstellung der Zeitung in das Reich der Fabel. Die hier zitierte Aussage der BARMER lässt sich zurzeit nicht anhand einer Pressemitteilung der BARMER belegen. Eine Anfrage der Redaktion an das Vorstandsmitglied der BfA DRV-Gemeinschaft, Karl Heinz Plaumann, der zugleich Mitglied des Verwaltungsrates (VR) der BARMER ist, doch näheres über diesen über offen zu Tage getretenen Sachverhalt zu berichten, führte zu der Aussage, dass die Informationspolitik der BARMER hauptamtlich Verantwortlichen, also des Vorstandes,  gegenüber den Verwaltungsräten verbesserungswürdig ist. Er könne deshalb über das, was er aus der Presse entnommen hat nichts Weiteres berichten. Also weder ob es zutreffend ist, oder aber wie von der Leitung der Kasse angeblich gegenüber zum Beispiel des Handelsblatt geäußert, dem Reich der Fabel zuzuordnen ist.
     
    Dies gilt für den gesamten Vorgang, der unseres Wissens nach, in Teilen schon seit 2016 berichtenswert gewesen wäre. Schließlich ist der Verwaltungsrat, und damit sind alle Mitglieder dieses Gremiums gemeint,  über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge zu unterrichten. Wenn ein solcher Vorgang, wie der von der Bild am Sonntag geschilderte, nicht zu einer wesentlichen Unterrichtung führen muss, welche Vorgänge / Themen  fallen dann nach Auffassung des Vorstandes unter die Berichtspflicht gegenüber dem VR?
     
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