Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung

Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.

Ihre

     Hans Werner Veen                 Rüdiger Herrmann

Bundesvorsitzender                      Geschäftsführer

Die große Koalition hat in Berlin einen Durchbruch bei der Auseinandersetzung über Rente und Arbeitslosenversicherung erzielt. Hauptthema waren Fragen der Rente ab 2019 bis 2025. Bei dem Paket wurden weitgehend die abgesprochenen Regeln des Koalitionsvertrages vereinbart. Das Rentenpaket soll bereits am Mittwoch (30.08.) im Kabinett beschlossen werden.

Ergebnis im Überblick

  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum Jahreswechsel um 0,5 Prozentpunkte sinken. Dabei wird zum 1.Januar der Beitrag gesetzlich um 0,4% gesenkt und per Rechtsverordnung zusätzlich um 0,1% Prozentpunkt befristet bis 2022.
  • Zum Paket gehören die Absicherung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz bis 2025,
  • höhere Leistungen für künftige Erwerbsminderungsrentner und für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden
  • Geringverdiener sollen bei den Sozialabgaben entlastet, ohne dass sich das negativ auf ihre Rentenaussichten auswirkt.
Interessant an der Einigung ist, dass von der Passage im Koalitionsvertrag  abgewichen wurde, die vorsah, dass Mütter mit 3 Kindern und mehr, einen Rentenpunkt zusätzlich erhalten sollten. Jetzt heißt es, dass alle Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, einen halben (1/2) Rentenpunkt erhalten sollen. Hier hat man wohl den verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der fixierten Vorgabe des Koalitionsvertrages Rechnung getragen.

Ergänzende Aussagen im Bericht der SZ vom 29.08.2018 (Online)

"Rentenpakt" Pressemitteilung des BMAS vom 29.08.2018

 

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