Logo DAK Gesundheit (Fürth / Kiel) In der Verwaltungsratssitzung der DAK-Gesundheit am 25.Juni 2015 in Fürth beschäftigte sich der  Fraktionsvorsitzende der Fraktion der BfA-Gemeinschaft in einem Redebeitrag mit der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung am Beispiel der Erhöhung des Beitrages (als Zusatzbeitrag) im Jahre 2016 und den Folgejahren, den Überforderungen der Versicherten die die eine laufende Erhöhung der Beiträge mit sich bringt, des daraus resultierenden Wettbewerbs nur über den "Preis" (Beitrag) und nicht über die erbrachte Qualität   und nicht zuletzt, dass die  Arbeitgeber an den steigenden Kosten nicht beteiligt werden. Der folgende Beitrag stimmt inhaltlich mit dem Statement im Wesentlichen überein.

    Zitat:

    Sehr geehrte Anwesende,

    beginnen möchte ich meinen Beitrag mit einem Zitat aus "Geschichte und Struktur des deutschen Sozialstaatsmodells am Beispiel der Entwicklung der sozialen Krankenversicherung". Dort wird zur Umlagefinanzierung ausgeführt:

    "Die Umlagefinanzierung des deutschen Sozialversicherungsmodells basiert auf der ordnungspolitischen Grundentscheidung, die Finanzierungsbeiträge nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen zu erheben (gemessen am Lohneinkommen) und die Leistungen des Systems ausschließlich am individuellen medizinischen Bedarf zu orientieren."

    Angesichts der zu erwartenden Anhebungen des Zusatzbeitrages von derzeit 0,9% des Einkommens auf 1,2% bereits ab 2016 und weiterer Anhebungen in den Folgejahren stellt sich die Frage nach der Überforderung aller Versicherten mit Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, da diese Einkommen mit dem Zusatzbeitrag zusätzlich belastet werden, ohne dass die Arbeitgeber daran beteiligt sind. Eine solche Überforderung schadet der Akzeptanz der sozialen Krankenversicherung und damit des Solidarsystems. Die unterschiedliche Beanspruchung von Leistungen ist hingegen kein Problem, auch nicht in der Verteilung 80:20 1) da jeder Versicherte für den Eventualfall abgesichert sein möchte, der jederzeit möglich sein könnte.

    Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Überforderung zu beenden, ehe sie beginnt, was allerdings von der Bundesregierung nicht zu erwarten ist, da sie sich dem Kapitalinteresse verpflichtet sieht und nicht den Interessen der Arbeitnehmer und Rentner. Der Ärger der Versicherten wird sich auch nicht gegen die Regierung richten, sondern gegen die Krankenkasse, die genötigt sein wird, den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Der Preiswettbewerb wird dann auch zum Verdrängungswettbewerb, ohne die Versorgungsqualität einer Krankenkasse vorrangig zu bewerten.

    Sollten jedoch die Arbeitgeber offen sein für eine Änderung ihres Beitragsanteils, weil sie möglicherweise die Brisanz der Überforderung der Versicherten erkannt haben, könnten sich nach 2017 Änderungen ergeben. So hat der alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes, Volker Hansen, als Vertreter der Arbeitgeber signalisiert, für eine Änderung des festgeschriebenen Beitragsanteils von 7,3% offen zu sein.

    Um den reinen Preiswettbewerb zu beenden und stattdessen die Versorgung der Versicherten in den Mittelpunkt zu stellen, hat die DAK-Gesundheit auf der Grundlage des „Gesundheitspolitischer Kompass“ ein Gutachten vom IGES-Institut2) erstellen lassen, welches mit seinen Reformvorschlägen dazu geeignet ist. Dazu gehört die Abkehr von Selektivverträgen, die als solche nur noch die Regelversorgung ergänzen sollen. Die DAK-Gesundheit hat nach eigenem Bekunden bereits jetzt nur ergänzende Selektivverträge. Das Motto muss sein:

    Versorgungswettbewerb statt Preiswettbewerb.

    Die Fraktion der BfA-Gemeinschaft unterstützt diese Absichten ausdrücklich, auch wenn nach der Umsetzung gefragt werden muss. Lediglich die Grünen haben sich bisher positiv geäußert. Ähnliche Reaktionen hat es von den anderen Parteien öffentlich bisher nicht gegeben

     

     
    asch ob

    Rolf Aschenbeck
    Fraktionsvorsiitzender
    BfA-Gemeinschaft in der DAK Gesundheit

     

     


     ↑ nach oben

     

    1.) 80:20 heißt, dass 20% der Versicherten 80% der Leistungen in Anspruch nehmen und 80% der Versicherten 20% der Leistungen.

    2.) Das IGES – Institut (Institut für Gesundheits- und Sozialforschung) wurde 1980 von Mitarbeitern der Technischen Universität Berlin gegründet.

     

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.