Die Finanzierung der Mehrausgaben, die durch eine vorzeitige Angleichung der Renten in Ost und West entstehhe, muss systematisch korrekt aus Steuermitteln erfolgen.Grundsätzlich folgen die Renten in den alten und neuen Bundesländern der jeweiligen Lohnentwicklung. Die von der Koalition beschlossene Angleichung der Renten in Ost und West soll bis zum Jahr 2024 erfolgen und damit voraussichtlich schneller als die Angleichung der Löhne. Dem Teil der Anpassung, der über die Angleichung der Löhne hinausgeht, stehen daher keine höheren Beitragseinnahmen gegenüber.Bei der vorzeitigen Angleichung der Renten in Ost und West handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verwirklichung der Deutschen Einheit, die somit nicht von den Beitragszahlern, sondern von allen Bürgern im Rahmen ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit aus Steuermitteln zu finanzieren ist.Bei Umsetzung der in der Koalition beschlossenen Angleichung der Renten in Ost und West entstehen nach den Rechnungen des BMAS im Jahr 2018 zunächst Mehrkosten in Höhe von 600 Millionen Euro, die bis zum Jahr 2025 auf voraussichtlich 3,9 Milliarden Euro ansteigen. Der Erstattungsbetrag, der jetzt vorgesehen ist, soll 2022 zunächst 200 Millionen Euro betragen. Schrittweise soll er auf jährlich 2 Milliarden Euro ab dem Jahr 2025 erhöht werden.Der Zuschuss beträgt damit ab 2025 nur rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben. Das ist in keiner Weise ausreichend.
Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung
Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.
Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.
Ihre
Hans Werner Veen Rüdiger Herrmann
Bundesvorsitzender Geschäftsführer
Finanzen in der Deutschen Rentenversicherung
Ost- West-Angleichung der Renten fehlfinanziert
- Details
- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft