Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung
Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.
Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.
Ihre
Hans Werner Veen Rüdiger Herrmann
Bundesvorsitzender Geschäftsführer
GKV Allgemein
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- Geschrieben von: Redaktion
Unternehmen dürfen keine irreführende Werbung betreiben. Eine entsprechende EU Richtlinie gilt nicht nur für Unternehmen. Auch Körperschaften öffentlichen Rechts, also auch gesetzliche Krankenkassen fallen unter diese EU Richtlinie. Dies hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3.10.13 entschieden (Az.: C-59/12).
Das Urteil wurde gegen die BKK Mobil Oil erlassen, die im Jahre 2008 auf ihren Internetseiten pauschal behauptet, dass ein Wechsel zur Konkurrenz finanzielle Nachteile für den Wechsler bedeuten würde. Nach Überzeugung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war diese Aussage irreführend. Eine solche Aussage widerspreche einer EU Richtlinie aus 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen.
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- Geschrieben von: Karl H. Plaumann
Darf`s noch etwas mehr sein ? Unter diesem Motto beschäftigt sich ein Insider mit dem Thema "Individuelle Gesundheitsleisten" (IGeL). Gerade diese von der Ärzteschaft angebotenen Leistung sind in vielen Fällen ein Ärgernis für die Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wird doch der Eindruck erweckt, dass nur über weitere vom Patienten privat bezahlte Leistungen die Gesundheit wieder hergestellt oder das Leidensbild verbessert wird. Das Vorstandsmitglied der BfA-Gemeinschaft, Karl H. Plaumann setzt sich nachstehend mit dem Thema auseinander. Zu erwähnen ist noch, dass die BfA-Gemeinschaft die "Politiker" aller Parteien auffordert, diese unsägliche Kapitel in der Versorgung der Patienten zu beenden, da es nicht nur den Eindruck erweckt, dass es allein der Gewinnmaximierung dient.
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- Geschrieben von: Karl H. Plaumann
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- Geschrieben von: Redaktion
Zugriff auf die Sozialkassen: Ein nicht zu akzeptierendes Mittel der Politik
Nachdem der Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) seine Haushaltsprobleme mit einem Zugriff auf die Finanzen der Deutschen Rentenversicherung über eine Verminderung des Zuschusses des Bundes an die Rentenversicherung lösen will, dabei aber noch nicht ausreichend Mittel requirieren konnte, geht der Blick rüber zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Liegen doch da in den Rücklagen 28 Milliarden auf die man doch auch durch Kürzung des gesetzlich normierten Bundeszuschusse zugreifen kann. So an zwei Milliarden denkt man da. Flankenschutz für solche Maßnahmen kommt dabei mit dem immer gleich schlechten Argument: "Die Sozialversicherungsträge, hier die GKV sind keine Sparkassen" und deshalb müsse der aufgelaufene Überschuss an die Versicherten zurückgegeben werden. Was da allerdings - wenn man dem Argument folgen will, eine "Rückzahlung" an den Bundesfinanzminister zu suchen hat, wird wohl keiner ausreichend schlüssig begünden können.
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- Geschrieben von: Redaktion
Haushalte der BARMER-GEK - DAK Gesundheit für 2013
Die Haushaltsberatungen für das Jahr 2013 sind in den gesetzlichen Krankenkassen gelaufen. Soweit man an den Sitzungen z.B. der Verwaltungsräte der BARMER-GEK und DAK-Gesundheit teilgenommen hat oder aber deren Verlautbarungen der beiden Kassen verfolgt hat, konnten nicht davon ausgehen, dass es - wie es das BVA ausführte - bei den Kasssen BARMER-GEK und DAK-Gesundheit ein strukturelles Defizit gäbe. Nun denn, es wurden der veehrten Öffentlichkeit auch keine der zu beschließenden Unterlagen ausgehändigt. Damit konnten die anwesenden Zuhörerer die diesen Sachverhalt begründende Aussage auch nicht zumindest schriftlich zur Kenntnis nehmen. Ist dies eine besondere Form der Verschleierung von Fakten?
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- Geschrieben von: maximus
Ärzte drohen - Honorare im Widerstreit der Partner - KBV und Spitzenverband der GKV verhandeln nach Schlichterspruch weiter - Überzogene Forderungen der Ärzte?
Es ist nicht das erste Mal, dass mit harten Bandagen in Verhandlungen über höhere Honorare gekämpft wird. Neu ist allerdings, dass diese heftigen verbalen Attacken gegen die GKV von Seiten der Ärzte nach einem Schlichterspruch der ihnen immerhin eine Honorarausweitung im geschätzten Volumen von 270 Mill. € gebracht hätte, geführt werden. (siehe auch unser Bericht: Mit Honoraren unzufrieden -Ärzte gegen Schlichterspruch - Streik angedroht).
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- Geschrieben von: Redaktion
Die Regelungen des MorbiRSA machen es möglich, dass die Rosinenpicker unter den Krankenkassen ihren Versicherten Beitragserstattungen versprechen können. Die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke, denn mit wirtschaftlichem Handeln und mit Wettbewerb hat das alles nicht wirklich etwas zu tun.
Die Herren der TK nennen es öffentlich erfolgreiches Wirtschaften , andere nennen es Erfolg der Rosinenpickerei und Auswuchses der Fehljustierung des" Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches " (MorbiRSA). Auf jeden Fall, wird es aufgrund der jetzt durch die TK angekündigten Rückzahlung von Beitragsgeldern an die Versicherten, zu einer weiteren Wettbewerbsverschärfung aufgrund nicht gerechtfertigter Bevorteilung dieser Kasse im MorbiRSA kommen.
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- Geschrieben von: Redaktion/VdeK
Neue Begutachtungs-Richtlinie schafft mehr Transparenz und Klarheit für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Der GKV-Spitzenverband hat sich mit den Beteiligten Vertretern des Müttergenesungswerkes und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. über Richtlinien für die Gewährung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder geeinigt. Die neuen Regelungen – so die Presseerklärung des „GKV-SpiBu“ – soll erreichen, dass
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- Geschrieben von: Cord Peter Lubinski
Da sind sie wieder: Kaum ist in einer öffentlich rechtlich verwalteten Kasse, dem Gesundheitsfonds aufgrund der guten Lohnentwicklung etwas mehr Geld vorhanden, wird sofort von interessierter Seite die Forderung aufgestellt, die Beiträge zu senken. Ein fragwürdiges Ansinnen, da mehrere Millionen Versicherte Zusatzbeiträge bezahlen müssen, weil die von den Versicherten ihrer Kasse verursachten Ausgaben (ärztlich verordnet) vom Gesundheitsfonds den Kassen nicht ausgeglichen werden.
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- Geschrieben von: Red./BSG
Das Sozialgesetzbuch führt aus, dass die Krankenkassen, die mit dem zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen einen Zusatzbeitrag erheben dürfen.