Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung

Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.

Ihre

     Hans Werner Veen                 Rüdiger Herrmann

Bundesvorsitzender                      Geschäftsführer

    Die Rechengrößen in der Sozialversicherung, die ab 01.01.2015 gelten, hat der Bundesrat am 07.11.2014 verabschiedet.  Die Werte folgen der Entwicklung den durchschnittlichen Entgeltsteigerungen.

     


     

    (auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze / JAEG)

     

    2015: 54.900,00/4.575,00 Euro jährlich/monatlich (bundesweit)
    2014: 53.550,00/4.462,50 Euro jährlich/monatlich (bundesweit)

     

     

    Gilt für Personen, die schon am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfreii und ausschließlich privat krankenversichert waren (Besitzstandsregelung).


    2015: 49.500,00/4.125,00 Euro jährlich/monatlich (bundesweit)
    2014: 48.600,00/4.050,00 Euro jährlich/monatlich (bundesweit)

     

    2015: 49.500,00/4.125,00 Euro jährlich/monatlich (bundesweit)
    2014: 48.600,00/4.050,00 Euro jährlich/monatlich (bundesweit)

      

    2015: 72.600,00/6.050,00 Euro jährlich/monatlich (West)
    2015: 62.400,00/5.200,00 Euro jährlich/monatlich (Ost)
    2014: 71.400,00/5.950,00 Euro jährlich/monatlich (West)
    2014: 60.000,00/5.000,00 Euro jährlich/monatlich (Ost)

     

    2015: 34.020,00/2.835,00 Euro jährlich/monatlich (bundesweit)
    2014: 33.180,00/2.765,00 Euro jährlich/monatlich (bundesweit)

     

    2015: 34.020,00/2.835,00 Euro jährlich/monatlich (West)
    2015: 28.980,00/2.415,00 Euro jährlich/monatlich (Ost)
    2014: 33.180,00/2.765,00 Euro jährlich/monatlich (West)
    2014: 28.140,00/2.345,00 Euro jährlich/monatlich (Ost)

     

     

    2015: 405,00 Euro monatlich (bundesweit)
    2014: 395,00 Euro monatlich (bundesweit)

     

    2015: 325,00 Euro monatlich (bundesweit)
    2014: 325,00 Euro monatlich (bundesweit)

      

    2015: 450,00 Euro monatlich (bundesweit)
    2014: 450,00 Euro monatlich (bundesweit)

     

    14,6 Prozent (GKV, allgemein)
    14,0 Prozent (GKV, ermäßigt)
    0,90 Prozent (GKV, durchschn. Zusatzbeitrag, tats. Höhe ist kassenindividuell)
    18,7 Prozent (Rentenversicherung)
    3,00 Prozent (Arbeitslosenversicherung)
    2,35 Prozent (Pflegeversicherung)
    2,60 Prozent (Pflegeversicherung; inkl. Zuschlag für Kinderlose)
    0,15 Prozent (Insolvenzgeldumlage)

     

    15,5 Prozent (GKV, allgemein)
    14,9 Prozent (GKV, ermäßigt)
    18,9 Prozent (Rentenversicherung)
    3,00 Prozent (Arbeitslosenversicherung)
    2,05 Prozent (Pflegeversicherung)
    2,30 Prozent (Pflegeversicherung; inkl. Zuschlag für Kinderlose)
    0,15 Prozent (Insolvenzgeldumlage)

     


     

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