Rechenwerte in der Sozialversicherung
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- Geschrieben von: Redaktion BfA DRV-Gemeinschaft
12.10.2016·Das Bundeskabinett hat am 12.10.2016 den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2017 beschlossen.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2015) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden - wie jedes Jahr - auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
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Die neuen Rechengrößen. Der Referentenentwurf wurde vom Kabinett bestätigt.
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Die Rechengrößen in der Sozialversicherung, die ab 01.01.2015 gelten, hat der Bundesrat am 07.11.2014 verabschiedet. Die Werte folgen der Entwicklung den durchschnittlichen Entgeltsteigerungen.