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    2017 sind die nächsten Wahlen zum Deutschen Bundestag. Zeit sich mit dem Stand der Sozialpolitik im Bereich der  gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beschäftigen. Aus der Großen Koalition verlautet nicht ohne Stolz, mit den verabschiedeten Gesetzen in der Sozialversicherung sei ein Großteil des Regierungsprogramms abgearbeitet worden. Das mag nach Durchsicht des Koalitionsvertrages stimmen.

     

    Die Wirklichkeit zeigt jedoch, dass  die Positionen des GroKo-Vertrages nicht vollständig abgearbeitet wurden. Dies gilt insbesondere für den Bereich der GRV.  Für Stolz auf das Erreichte bleibt nicht allzu viel Raum , da eine ganze Reihe von Fragen, auch in der Krankenversicherung   nicht zukunftsweisend und schon gar nicht zukunftssicher angegangen wurden oder sind. Nachstehend wird sowohl eine kurze Bestandsaufnahme vorgenommen, wie auch ein Forderungskatalog für positive notwendige Maßnahmen aus Sicht der BfA DRV-Gemeinschaft aufgestellt.

     

    Bestandsaufnahme: Krankenversicherung

    In der Krankenversicherung werden nach übereinstimmender Auffassung von Fachleuten die Mehrkosten bis zum Jahre 2020 insgesamt 40 Milliarden Euro betragen. Allein 10 Milliarden Euro fließen bis dahin zusätzlich an die Krankenhäuser. Ohne Zweifel, wir bekommen eine bessere Palliativversorgung, in den Krankenhäusern erhöht sich die Anzahl des Pflegepersonals, aber auch die Lohnsteigerungen im allgemeinen Medizinbetrieb schlagen zukünftig in nicht unerheblichem Maße zu Buche.

    Seit Jahresbeginn werden von den Krankenkassen auf breiter Front Zusatzbeiträge von den Versicherten erhoben. Im Gesundheitswesen ist der Abbau der Überkapazitäten bei Kliniken und Arztpraxen nicht vorangekommen. Die strikte Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung geht zu Lasten der Patienten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Arzneimittelversorgung führten dazu, dass die Kosten für die Versorgung mit Medikamenten, nach den Ausgaben für Krankenhäuser, schon an zweiter Stelle stehen.

    Der Arbeitgeberbeitrag ist festgeschrieben. Jetzt schon ist der Versicherte durch Zuzahlungen erheblich belastet. Dies gilt u.a. für Medikamente, Zahnersatz, Klinikaufenthalte, Hörgeräte. Für Brillengestelle gibt es schon lange keinen Zuschuss mehr und die Selbstmedikation mit Arzneimitteln zahlt der Versicherte ohnehin aus seiner Tasche.

    Die Finanzreserven in der gesetzlichen Krankenversicherung sind im vergangenen Jahr um eine Milliarde Euro auf 14,5 Milliarden Euro gesunken. Anfang dieses Jahres stieg der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der von den Versicherten allein zu tragen ist, von 0,9 Prozentpunkten auf 1,1 Prozentpunkte. Bis 2020 wird mit 2,0 Prozentpunkten kalkuliert. Dies sind durchschnittliche Werte. Je nach finanziellen Reserven werden die Beiträge bei den Kassen unterschiedlich ansteigen. Dies ist unter anderem auch dem MorbiRSA geschuldet, der nicht nur die Kassenarten als Ganzes, sondern speziell auch einzelne Kassen benachteiligt.

     

    Bestandsaufnahme: Rentenversicherung

    Ausgangspunkt: In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die „Mütterrente“ zu Lasten der Beitragszahler eingeführt, statt diese aus Steuermitteln zu finanzieren, was systemgerecht gewesen wäre. Dies sind immerhin 6.5 Milliarden mit steigender Tendenz.

    Die für das Jahr 2019 vorgesehene Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Mütterrente wird nichts daran ändern, dass der überwiegende Teil der Mütterrente für Kinder die vor 1992 geboren sind, weiter durch die Beitragszahler finanziert wird.

     

    Dank guter Konjunktur, steigenden Löhnen und einem Höchststand von Beschäftigten schmelzen die Rücklagen (die Nachhaltigkeitsrücklage) zunächst nicht so dramatisch, wie in den Vorausschätzungen angenommen, sondern reichen aufgrund des zum Jahresbeginn 2016 festgestellten Betrages 29,5 Milliarden Euro in der Rücklage bis zum Jahre 2019, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt kann der Beitragssatz von 18,7% gehalten werden.

    Allerdings werden sich nach den heutigen Schätzungen im Jahre 2020 nur noch sieben Milliarden Euro in der Nachhaltigkeitsrücklage befinden, so dass also dann der von Versicherten und Arbeitgebern finanzierte Beitragssatz angehoben werden muss.

    Der Anteil der Versicherten in der GRV, die unter den Begriff Altersarmut fallen, steigt unaufhörlich. Erfasst jetzt schon um die 3% der Rentenbezieher.

    Zusammenfassend muss festgehalten werden: Für die großen Herausforderung der Zukunft die drohende Altersarmut, die zunehmend die künftigen Rentner treffen wird, gibt es seitens der Politik keine schlüssigen Konzepte und Lösungsansätze. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da sich jetzt zunehmend die Erkenntnis durchsetzt, dass das Projekt Riester-Rente gescheitert zu sein scheint. Die Riesterrente als zusätzliche der Daseinsvorsorge ist nicht nur teuer, sondern auch unrentabel und wird zudem nur noch von 13 Millionen Bürgern und Bürgerinnen mit aktiven Verträgen angenommen. Zudem wird sie von denjenigen, die in der Zukunft besonders von Altersarmut bedroht werden, mangels eigener Möglichkeiten aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht angenommen wird. Man denke dabei nur an den sich ständig vergrößernden Niedriglohnsektor und die große Anzahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse.

    Wir halten fest: Die Große Koalition hat ihre Chance, Weichen für die Zukunft zu stellen – gerade im Hinblick auf künftige Generationen – nicht oder noch nicht - genutzt. Nicht in der RV aber auch nicht in der GKV.


    Aus der Bestandsaufnahme ergeben sich nachstehende Forderungen der BfA DRV-Gemeinschaft an die Politik.

     

    Krankenversicherung

    • Wie in unserem Programm festgeschrieben fordern wir die die volle paritätische Beteiligung der Arbeitgeber bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Einfach gesagt: Die Arbeitgeber haben sich an den steigenden Kosten in der GKV - ohne Wenn und Aber - zur Hälfte zu beteiligen. Eine Überforderung der Versicherten muss vermieden werden.
    • Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (MorbiRSA) ist auf eine gerechte Grundlage für alle Kassen zu stellen. Die Benachteiligung im Wettbewerb insbesondere der BKK, der Ersatzkassen und der Innungskrankenkassen durch den MorbiRSA muss sofort beseitigt werden.

    Rentenversicherung  

    • In der Rentenversicherung ist als erstes der sog. Nachhaltigkeitsfaktor (auch Riesterfaktor genannt) abzuschaffen, damit der Versorgungsgrad für zukünftige Rentner nicht weiter absinkt. Danach ist durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass ein Absinken des Versorgungsgrades unter 50% des durchschnittlichen Nettoentgelts eines Versicherten vermieden wird.
    • Statt für die  ihr  Ziel verfehlende Riester-Rente, tritt die BfA DRV-Gemeinschaft für eine Zusatzversorgung (Höherversicherung) unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Nicht als kapitalgedeckte Variante, sondern nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Einem Umlageverfahren mit  einem Bundeszuschuss der zumindest der Förderung der Riesterrente entspricht.
    • Zudem ist dafür Sorge zu tragen, dass für langjährig Versicherte wieder eine Rente - -ähnlich der in der Vergangenheit gezahlten Rente nach Mindestentgeltpunkten -eingeführt wird, um auch mit einer solchen Regelung eine drohende Altersarmut für große Teile der Bevölkerung mit einer langen Erwerbsbiografie die Altersarmut zu vermeiden. Die Kosten dafür, sind aus dem Bundeshaushalt zu erbringen.
    • Die Kosten der Mütterrente für die Kinder die vor 1992 geboren wurden, sind aus dem Bundeshaushalt im vollen Umfange zu finanzieren.

    Die Forderungen sind ein wesentlicher Teil der Forderungen der BfA DRV-Gemeinschaft, die jetzt verstärkt in den Politikbetrieb eingebracht werden. Es ist ja noch etwas Zeit bis zum Jahre 2017 in der nicht nur zur Bundestagswahl sondern auch zu den Sozialwahlen gerufen wird.

     

    Bild Karl-Heinz Plaumann 

     

     

    Karl-Heinz Plaumann

    Direktor a.D.

    Vorstandsmitglied der BfA-DRV Gemeinschaft

     

     

     

     

     

    Siehe auch ergänzend

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