Sozialversicherung: Beitragssatzerhöhungen wo in 2017?

Da werden bei steigenden Beitragssätzen die üblichen Wehklagen von den Arbeitgeberverbänden, die üblichen Berechnungen über die Höhe der Sozialabgaben vorgenommen. So ein Artikel in den Stuttgarter Nachrichten vom 1.07.16 mit der Überschrift: „ Sozialausgaben erreichen Höchststand in Deutschland“  der sich dazu hinreißen lässt, zu behaupten, dass die Sozialabgabenlast 2017 die 40-Prozent Marke reißen werden. Gut 40% können zusammen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer überschritten werden, allerdings belastet diese Beitragssteigerung nicht allein die Arbeitgeber und damit die Lohnkosten, sondern eine etwaige Steigerung der Sozialabgaben trifft aller Voraussicht zum übergroßen Teil nur die Arbeitnehmer (AN).

Abgabenlast der Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht addieren

Man kann also nicht einfach die Abgaben der Versicherten und Arbeitgeber zusammenziehen um die Abgabenlast – wie es der BDA macht – zu begründen. Man muss schon zwischen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberlasten differenzieren .  Zurzeit liegt die Abgabenlast für die Arbeitgeber (AG) bei 19,25% die der Arbeitnehmer bei (höchstens) 19,925%. Das heißt, die Arbeitnehmer haben einen höheren Beitrag zu leisten, da bei ihnen der KV Beitrag nicht begrenzt ist und je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfällt (durchschnittlich liegt dieser Betrag aber bei 1,1%), während der KV Beitrag bei den Arbeitgebern auf zurzeit 7,3% begrenzt ist. Nicht ohne Grund fordert deshalb die BfA DRV-Gemeinschaft eine paritätische Finanzierung in der GKV.

Wir sind also jetzt bei einem Gesamtversicherungsbeitrag von AN und AG von maximal 39,25% und müssten also um die in den Stuttgarter Nachrichten prognostizierte 40% Marke zu reißen, eine Beitragssatzsteigerung von mehr als 0,75% bekommen.

Welche Sozialabgaben werden in 2017 erhöht

Zurzeit wird aber allein von einer beide Seiten betreffende Beitragssatzerhöhung von 0,2% in der Pflegeversicherung ausgegangen. Dies wäre eine Steigerung in der Abgabenlast für die AG von 0,1%.

In der BA wird nicht über höhere Beiträge nachgedacht und in der RV ist  eine Beitragssatzsteigerung nicht vor 2020 zu erwarten. So zumindest die Aussagen – zuletzt auf der Vertreterversammlung der DRV-Bund am 22.06. in Bremen – der Verantwortlichen der RV.

Bewertung der Aussagen des BDA und einschlägiger Kreise

Nach heutigen Erkenntnissen werden die Beitragssatzanpassungen allein die GKV treffen. Diese Erhöhungen werden dann aber allein von den Arbeitnehmern zu tragen sein und damit nicht die Lohnkosten belasten. Die Arbeitgeber werden nur um 0,1% belastet und damit auf eine Belastung von 19,425% kommen. Die angeführten 40% Abgabenlast werden nur deshalb ins Feld geführt, damit die Angelegenheit sehr dramatisch klingt. Die Belastung der Arbeitgeber verbleibt auf jeden Fall unterhalb der 20% vom Bruttolohn.

 

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