(Redaktion) Es war zu erwarten, dass sich die Presse umfänglich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Klage der PKV befassen wird. Die Darstellung ist in den einzelnen Presseorganen - je nachdem ob für die GKV oder für die PKV eingestellt - wie zu erwarten sehr unterschiedlich ausgefallen. Für die Beschäftigten der GKV steht mit dem Urteil und der Äußerung von Kassenverantwortlichen auch aus dem Lager der Ersatzkassen (siehe: Vorstandsvorsitzender Vöcking, BARMER) fest, dass die Zusammenarbeit mit der PKV noch intensiver wird. Vielleicht ja auch ein wenig übersichtlicher! Nachstehend ein Bericht aus der Financial-Times-Deutschland (FTD) vom heutigen Tage zum Vorgang aus der Sicht der FTD-Redaktion.
Zitat:
Financial Times Deutschland vom 11.06.2009
Kassen wittern privates Zusatzgeschäft
Karlsruher Urteilsspruch beflügelt die gesetzliche Krankenversicherung
Politiker zufrieden mit dem gewonnenen Spielraum
VON ILSE SCHLINGENSIEPEN, KÖLN, UND HERBERT FROMME, KARLSRUHE
Die gesetzlichen KrankenkasÂsen sehen sich nach dem Scheitern der privaten KonÂkurrenz vor dem BundesverfasÂsungsgericht in der Offensive. „Wir werden unsere Zusatztarife jetzt akÂtiv und intensiv bewerben", sagte Wilfried Jacobs,Chef der AOK Rheinland/Hamburg, der FTD.
Die Bundesregierung hatte in der jüngsten Gesundheitsreform den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ausdrücklich erlaubt, selbst Wahl-und Zusatztarife anzubieten. Sie konkurrieren dabei direkt mit ZuÂsatzangeboten der privaten KranÂkenversicherer (PKV). Auch dageÂgen hatten die Privatversicherer in Karlsruhe Beschwerde eingelegt.
Doch das Gericht wies gestern diesen Teil der Beschwerde als unÂzulässig zurück. „Die bloße ErÂmächtigung zur Einführung von Wahltarifen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen kann die privaten Krankenversicherungen noch nicht unmittelbar in GrundÂrechten betreffen", sagte VerfasÂsungsgerichtspräsident Hans-JürÂgen Papier.
Die AOK Rheinland/Hamburg ist Vorreiter bei den Wahltarifen. Seit April 2007 bietet sie ihren VersiÂcherten Zusatzdeckungen für Zahnersatz, bessere Unterbringung im Krankenhaus oder medizinische Versorgung im Ausland an. Das war bis dahin ausschließliches GeÂschäftsfeld der privaten Anbieter. Bislang hat die Kasse rund 68000 Policen verkauft.
Die Entscheidung der Karlsruher Richter zeige, dass solche Klagen der falsche Weg seien, sagte Jacobs. „Das Urteil sollte die immer schon klagewütige PKV zum Nachdenken über ihre Geschäftspolitik anregen. Kooperation ist oftmals besser." JoÂhannes Vöcking, VorstandsvorsitÂzender der Barmer Ersatzkasse, stieß in dasselbe Horn. „An den KlaÂgen aus dem Bereich der PKV kann man erkennen, dass die Versicherer schon bei den kleinsten WettbewÂerbselementen zu lamentieren anÂfangen", sagte er.
Im selben Atemzug begrüßt VöÂcking allerdings, dass die KarlsruÂher Richter die Möglichkeit der PKV begrenzt haben, Versicherte aus der GKV abzuwerben. Sie hatten die dreijährige Wechselsperre bei gut verdienenden Angestellten durchÂgewunken. „Das ist eine Stärkung der Solidarität", betonte Vöcking.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich zufrieÂden damit, dass Karlsruhe die Handlungsmöglichkeiten des ParÂlaments nur gering einschränkte. Auf die Frage, ob das Urteil ein Punktsieg für die von der SPD angeÂstrebte Bürgerversicherung auch für Beamte und Selbstständige sei, antwortete sie: „Es sagt auf jeden Fall, dass der Gesetzgeber großen Handlungsspielraum hat, wenn er dafür sorgen will, dass alle MenÂschen in diesem Land bezahlbaren Krankenversicherungsschutz haÂben." Auch CDU-GesundheitspoliÂtikerin Annette Widmann-Mauz begrüßte den Richterspruch. „Die Kernelemente der Reform bedeuÂten mehr Transparenz, Wettbewerb und Versichertenorientierung auch für das private KrankenversicheÂrungssystem", teilte sie mit.
Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, forderte soÂgar weitere Gesetzesänderungen. Zwar könnten privat Versicherte ihre Alterungsrückstellung mitnehÂmen, wenn sie zu einem anderen PKV-Unternehmen wechselten. Wechseln sie aber zwangsweise in eine Kasse, weil sie wieder weniger verdienen, gehen ihnen die AlteÂrungsrückstellungen verloren. „Hier besteht noch Reformbedarf', sagte Pfeiffer.
Geteilter Markt
Gesetzlich: Rund 71 Millionen MenÂschen sind in Deutschland bei eiÂner gesetzlichen Krankenkasse verÂsichert. Von ihnen sind 65 MillioÂnen pflichtversichert, sechs MillioÂnen freiwillig. Die etwa 200 KasÂsen kamen 2008 insgesamt auf Beitragseinnahmen von 156 Mrd. €. Die Ausgaben für die Versicherten betrugen 151 Mrd. €.
Privat: Bei den 46 privaten KranÂkenversicherern haben 8,6 MillioÂnen Personen einen vollen KranÂkenversicherungsschutz, davon 4,5 Millionen Beamte. Darüber hinÂaus besitzen 15,4 Millionen geset/-lich Versicherte einen privaten ZuÂsatzschutz, Die Branche erzielte 2008 Beitragseinnahmen von 30,3 Mrd. €, die VersicherungsleisÂtungen betrugen 20,1 Mrd. €
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