Dann ging der Vorsitzende in einem kurzen Beitrag auf das Thema Grundrente ein. Die Zahlung einer Grundrente für einen ausgewählten Personenkreis mit einer mindesten 35jährigen Versicherungszeit ist zurzeit das bestimmende Thema in der Diskussion der Parteien der GroKo. Er stellte fest: Grundsätzlich ist die BfA DRV-Gemeinschaft für eine Rente in einer Mindesthöhe bei langjähriger Einzahlung in die Rentenversicherung.
Der Vorsitzende leitete dann auf den Tagesordnungspunkt 2 über und begrüßte als Gastreferentin, die Präsidentin der DRV-Bund, Frau Gundula Roßbach, die ihren Vortrag unter der Überschrift
Aktuelles aus der Rentenversicherung
halten wird.
Frau Roßbach gliederte ihren Vortrag unter der Überschrift
Die Zukunft der Rentenversicherung
wie folgt:
- Aktuelle Situation der Rentenversicherung
- Die aktuelle rentenpolitische Diskussion
Rentenkommission
Grundrente
Obligatorische Absicherung der Selbständigen
- Ausblick: „Arbeit 4.0“ und Plattformarbeit als Herausforderung für die Rentenversicherung
Die Ausführungen der Präsidentin wurden durch die ihre Aussagen unterstützende Folien umrahmt. (Diese Folien können nachstehend angesehen werden und stehen auch zum Download bereit)1)
Insbesondere die Aussagen zur Einführung einer Grundrente waren hoch interessant. Wurde doch dargestellt, dass unabhängig von den tatsächlichen Vorgaben, die ein Gesetz zur Grundrente beinhalten wird, schon heute aufgrund der der in der öffentlichen Diskussion bekanntgewordenen Fakten feststeht, dass ein etwaiges Gesetz die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vor große verwaltungsmäßige Herausforderung stellen wird. Dabei ist es wohl überhaupt nur zu bewältigen, wenn der Abgleich der Daten zwischen dem Finanzamt und der Rentenversicherung im digitalen Bereich störungsfrei laufen wird. (siehe hierzu Folie 14-16 aus dem Vortrag von Frau Roßbach)
Die Ausführungen zum Thema Arbeit 4.0 und die dadurch ausgelösten besonderen Probleme der Erwerbsarbeit standen nicht zuletzt unter dem Begriff „Plattformökonomie“(Plattformökonomie) im Mittelpunkt der Aussagen. Ein Thema, das die Arbeit der Zukunft und damit auch die Absicherung über die Rentenversicherung im Alter vor große Herausforderungen stellen wird.
Der Vortrag wurde von den Mitgliedern begeistert aufgenommene und zeigte dies durch anhaltenden großen Beifall. Der Vorstand bedankte sich bei der Präsidentin im Namen der Mitglieder mit einem Blumenpräsent.
Folien des Vortrages Frau Roßbach zur Ansicht und Download
Nichtöffentlicher Teil
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Mitgliederversammlung ist zu berichten, dass der Geschäftsbericht des Bundesvorsitzenden ohne weitere Nachfragen zur Kenntnis genommen wurde Es wurde dann vom Bundesvorsitzenden über die am Vortage stattgefundene „Organmitgliedertagung“ berichtet. (Siehe Artikel) und den dort gefassten Beschluss zur Pflegeversicherung, den der Vorstand bittet als Entschließungsantrag in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem Wunsche wurde einstimmig gefolgt.
Entschließung
Die BfA DRV‐Gemeinschaft ist der Auffassung, dass die Pflegeversicherung von einer "Teilkasko‐" in eine "Vollkosten‐" Versicherung mit einem Eigenanteil des Versicherten entwickelt wird. Der Eigenanteil könnte sich z.B. aus dem für den Versicherten schon immer zu zahlenden Anteil für Wohnung und Verpflegung und den Kosten für Bekleidung errechnen. Dabei könnte aus Vereinfachungsgründen der Eigenanteil für den Versicherten auch ein prozentualer Anteil des Gesamteinkommens sein.
Die BfA DRV Gemeinschaft wird sich dafür einsetzen, dass die Pflegeversicherung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wird. Die Kosten einer solchen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, sind von allen Bürger*innen der Bundesrepublik und damit im Wesentlichen aus Steuermitteln zu tragen.
Die Versammlung stimmte der Entschließung einstimmig zu.
Der Bericht des Schatzmeisters und Geschäftsführers zeigte auf, dass der Verein im Bereich der Finanzen solide aufgestellt ist.
Die Kassenrevisoren bestätigten diese Aussage und auch gleich die ordnungsgemäße Buchführung der Verantwortlichen.
So konnte die Entlastung des Vorstandes beantragt werden, die dann auch einstimmig gewährt wurde.
Als Plattformökonomie könnte man internetbasierte Geschäftsmodelle bezeichnen, die Anbieter (im weitesten Sinne) mit Interessenten / Kunden auf einem digitalen Marktplatz zusammenbringen, z.B.,
- Käufer und Verkäufer (Handelsplattformen),
- Hungrige und Gastronomie (Lieferservice),
- Mietinteressenten mit Immobilienanbietern (Immobilienportale),
- Selbständige mit Auftraggebern (Freelancer- und Projektseiten),