Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung

Die angekündigte Abbuchung der Gebühren / Beiträge verzögert sich aus technischen Gründen. Wir arbeiten an der Reparatur mit vollem Einsatz. Allerdings verschiebt sich die Abbuchung. Sie erfolgt jetzt im Monat Juni 2024. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.

Ihre

     Hans Werner Veen                 Rüdiger Herrmann

Bundesvorsitzender                      Geschäftsführer

    Die Sozialabgaben im kommenden Jahr werden durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenz steigen. Dies gilt für diejenigen deren Einkomen über den bisherigen Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, der bekannt geworden ist. Die Verordnung soll am 11. Oktober vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

    Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen sollen in der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen auf einen Betrag  im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro angehoben werden.

    Die bisherigen Grenzen für die Beitragspflicht im Bereich der Rentenbeiträge lagen bei 7.300 Euro in den alten sowie 7.100 Euro in den neuen Ländern.

    Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll zum 1. Januar auf bundeseinheitlich Euro 5.175 pro Monat steigen. Bisher lag sie bei 4.987,50 Euro.

    Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV soll im kommenden Jahr von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen steigen. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

    Die Rechengrößen sind laut Entwurf "immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben" und werden dabei nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.

     

    Quelle: Info aus dem BMAS

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