Es ist eine jährlich sich wiederholende Prozedur. Die Regierung muss die neuen Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen festlegen. Nicht die für das laufende Jahr, sondern die für das kommende, also für das Jahr 2027. Wenn sich diese Grenzen – wie in jedem Jahr – nach oben verschieben, ist es in der Presse natürlich viel wirkungsvoller darzustellen, wenn man diese notwendige Prozedur des Gesetzgebers mit einer Überschrift wie "Kranken- und Rentenversicherung wird für Gutverdiener teurer" ausstattet.
Der Verordnungsentwurf des Bundessozialministeriums (BMAS), der dann vom Kabinett und dem Bundesrat beschlossen werden muss, lautet:
Die Beitrags- wie auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhöhen sich von
5.812,50 Euro auf 6.375 Euro – damit ergibt sich eine Steigerung um 562,50 Euro monatlich
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) von
8.450 Euro auf 8.850 Euro – damit ergibt sich eine Steigerung um 400,00 Euro monatlich
Das Ministerium verwies auf die gesetzliche Pflicht, die Werte gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortzuschreiben. 2025 legten die Bruttolöhne demnach um 4,38 Prozent zu.
Es ist damit klar, dass diejenigen, die mit ihrem Einkommen monatlich über der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze liegen, einen Mehrbetrag für die Versicherung aufzubringen haben.
