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Mitgliederversammlung

08.11.2025 - 10:30 Uhr

die Versammlung der BfA DRV-Gemeinschaft e. V. findet in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund statt

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Herbst zwischen Westensee und Einfelder See

  • Am See
  • Am Seeufer
  • Blick auf Westensee
  • Blick-auf-Einfelder See
  • Blick-auf-Einfelder-See
  • Dammwild
  • Einfelder-See
  • Felder am W-See
  • Forstarbeiten
  • Kühe am Einfelder
  • Noch vor der Ernte
  • Waldweg
  • Westensee
  • Wiesen am Rande
Am See1 Am Seeufer2 Blick auf Westensee3 Blick-auf-Einfelder See4 Blick-auf-Einfelder-See5 Dammwild6 Einfelder-See7 Felder am W-See8 Forstarbeiten9 Kühe am Einfelder10 Noch vor der Ernte11 Waldweg12 Westensee13 Wiesen am Rande14

logo.gkv verbandEs scheint einen Schritt in die richtige Richtung in der Versorgung der Bevölkerung in der Fläche gegeben zu haben. Wie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes in einer Pressemitteilung  mitteilte, haben sich Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im gemeinsamen Bundesausschuss auf bundeseinheitliche Regelungen in der Anwendung des sog. Sicherstelllungszuschlages geeinigt. Nachdem hiervor bisher nur 4 Kliniken profitierten werden es jetzt bis zu 70 Kliniken sein, die diesen Sicherstellungszuschlag erhalten können. (die vollständige Presseerklärung nachstehend)

 

 Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 24. November 2016

Flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern sichergestellt


In dünn besiedelten Gebieten gibt es immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen.

 

Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:

 

„Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“