Die Rentenbescheide in Deutschland werden verständlicher. Das neue Motto lautet: "Erläutern statt berechnen". Was für den Rentner wichtig ist, soll von Ende März an auf zwölf Basisseiten stehen.

    Noch ist zwar nicht alles was wir im ehrenamtlichen Bereich, von unseren Mitgliedern, ob im Vorstand,  in den Widerspruchsausschüssen oder durch unsere Versichertenberater seit langem angeregt wurde, in trockenen Tüchern. Allerdings ist mit der Veränderung der Rentenbescheide zu einer verbesserten Lesbarkeit ein weiterer Schritt auf dem Wege hin zu mehr Servicefreundlichkeit für die Versicherten erfolgt.

    Die Deutsche Rentenversicherung hat sich zum Ziel gesetzt, das in schriftliche Form gegossene Verwaltungshandeln, das sich nicht zuletzt im Rentenbescheid zeigt, für die Versicherten verständlicher zu machen. Schließlich soll jede/r Versicherte/r möglichst auf den ersten Blick, dass ihm Mitgeteilte verstehen. Seit nun schon sieben Jahren ist die DRV dabei mit externem Sachverstand das „Fachchinesisch“ für alle verständlich zu formulieren. Der erste große Schritt ist nun getan. Weitere werden folgen.

    Bei der jetzt gefundenen Regelung soll es zu Kritik beim Bundesverband der Rentenberater gegeben haben. Es soll beanstandet haben, dass nunmehr nicht mehr alle Anlagen mit übersandt werden. Dadurch sei die „Ermittlung der Entgeltpunkte aus denen die individuelle Rentenhöhe berechnet wird selbst für interessierte Laien nicht mehr nachvollziehbar“. Diese Kritik können wir genau wie die Rentenversicherung nicht nachvollziehen, da dem Wunsch auf Übersendung aller Unterlagen nachgekommen wird. Auch die Rentenberater müssten die Vereinfachungen, die bessere Lesbarkeit der Rentenbescheide positiv begleiten, auch wenn der neue Bescheid weniger Fragen aufwirft und dadurch das Beratungsaufkommen möglicherweise zurückgeht.

    Mit der Reform sollen – so die Rentenversicherung - etwa 30 Prozent weniger Seiten pro Bescheid produziert werden. Das spart nicht nur Portokosten. Die Rentenversicherung hofft darauf, dass weniger Beratungsgespräche nötig sein werden und die Zahl der Widersprüche zurückgehen wird. Damit würden auch die Verwaltungskosten gesenkt werden.
     
     
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