Bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) tagte am 05.d Januar 2023 in Hamburg der Sozialwahlausschuss und stellte fest, dass die beiden eingereichten Listen (Arbeitgeber und Versicherte) den rechtlichen Bedingungen entsprechen. Mit dieser Feststellung ist verbunden, dass die auf den Listen vermerkten Kandidaten und Kandidatinnen mit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2023 gewählt sind und für die neue Wahlperiode bis 2029 ihr Amt in der Selbstverwaltung, hier die Vertreterversammlung ausüben werden.
Bei der VBG handelt sich um eine „Wahl ohne Wahlhandlung“ landläufig auch als Friedenswahl bezeichnet. Dies bedeutet natürlich nicht, dass es sich bei den sog. Urwahlen bei der Rentenversicherung und den Ersatzkassen um „Kriegswahlen“ handelt.
Die offizielle Verlautbarung der VBG lautet
Der Wahlausschuss der VBG hat am 05.01.2023 nach Zulassung der eingereichten Vorschlagslisten festgestellt, dass sowohl in der Gruppe der Versicherten als auch in der Gruppe der Arbeitgeber nur so viele Bewerbungen vorliegen, wie Mitglieder der Vertreterversammlung zu wählen sind.
Mit Ablauf des Wahltages am 31.05.2023 gelten die Vorgeschlagenen damit ohne Wahlhandlung als gewählt.
Das vorläufige Wahlergebnis - wie es der Wahlausschuss aufgrund der Bedingungen der "Wahlen ohne Wahlhandlung" festgestellt hat, finden Sie hier: