Vom Grundsatz her ist es sicher ein gute Absicht, wenn der Bundesrechnungshof (BRH) neben seinen Veröffentlichungen in Form eines Berichtes im Jahrbuch über die erfolgten Prüfungen und die in diesen Prüfungen festgestellten Mängeln in einem Prüfjahr, auch noch gezielte besondere Feststellungen in allgemeiner Form veröffentlicht und dazu auch noch Presseerklärungen herausgibt. Schließlich will man ja nicht nur Werbung in eigener Sache, sondern auch noch zum Abbau der hohen Schuldenlast beitragen. So zumindest die Aussage in einer Teilüberschrift der Presseerklärung erkennbar.
     
    Wiederum zu bemängeln ist allerdings, dass in diesen Berichten und Presseerklärungen so gut wie gar keine positiven Ergebnisse von wirtschaftlichem Verwaltungshandeln in der „öffentlichen Verwaltung“ aufgezeigt werden. Negative Kritik verkauft sich wohl besser. Dabei könnten diese Revisoren doch auch zu dem sonst so geliebten Vokabular der in den Betrieben der „freien Wirtschaft“ tätigen Führungskräften greifen und einfach einmal positive Kritik über und wenn es auch nur um dem Grundsatz zum Durchbruch zu verhelfen gilt der da lautet: „Von den Besten lernen!" (in englisch hört sich das übrigens noch besser an)
     
    Können von der Selbstverwaltung schon manche Aussagen, sei es z.B. im Reha-Bereich nicht immer nachvollzogen werden, so sind die unter dem 15.10. herausgegebenen (nachgeschobenen?) Erklärungen zu unwirtschaftlichem Verhalten bei der Rentenversicherung nicht dazu geeignet, in diesem Bereich dem BRH eine hohe Sachkompetenz zu unterstellen. Wir haben die Ausführungen (Pressemitteilung) des BRH vom 15.10. - die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betreffend, nachstehend aufgeführt.
     
    Auszug aus der Pressemitteilung des BRH vom 15.10.2010 Kapitel IV
     
    Immer wieder zeigen die Feststellungen des Bundesrechnungshofes ein nicht ausreichendes Kostenbewusstsein in der Bundesverwaltung. Zwei aktuelle Beispiele offenbaren ähnliche Denkweisen auch im Bereich der Sozialversicherungsträger.
    1. Seit Jahren werden Renten falsch berechnet, weil die Datengrundlagen in vielen Fällen fehlerhaft sind (Nr. 6). Bei der Berechnung der Renten spielen auch Sozialleistungen wie das Arbeitslosen- oder Krankengeld eine Rolle. Inwieweit diese Leistungen dem Rechtskreis Ost oder West zugerechnet werden, wirkt sich auf die Rentenhöhe aus. Denn je nach Rechtskreis fällt die Rente unterschiedlich aus. Damit will man unterschiedliche Einkommensverhältnisse in Ost und West ausgleichen. Den Rechtskreis ordnen bislang die Einrichtungen zu, die die Sozialleistungen gewähren. Eine falsche Zuordnung betrifft aber nicht sie, sondern die Rentenversicherung. Eine Korrektur der falschen Zuordnung würde allein die Rentenversicherung mindestens 18 Mio. Euro kosten. Der Bundesrechnungshof hat deshalb vorgeschlagen, dass die Rentenversicherung die Rechtskreise künftig selbst zuordnet. Sie könnte dies mit automatisierten Verfahren und zu deutlich geringeren Kosten tun und so im eigenen Interesse zu einer sachgerechten Datengrundlage für die Rentenberechnung beitragen.
    2. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung halten in ganz Deutschland eine Vielzahl von Beratungsstellen vor. Sie haben das Personal in diesen Stellen in den letzten Jahren aufgestockt, obwohl sie keinen entsprechenden Bedarf nach Beratung nachweisen konnten (Nr. 7). Die Besucherzahlen sind sogar rückläufig. Die Beratungsstellen liegen oftmals in besten Innenstadtlagen, obwohl die Rentenversicherungsträger auch hier nicht nachweisen können, dass dies nötig und wirtschaftlich ist. Der Bundesrechnungshof hat klare Kriterien und ein Konzept gefordert, das die Rentenversicherungsträger dazu anhält, ihre Beratung in Zukunft wirtschaftlich anzubieten.
    Die aufgrund dieser Veröffentlichung von der DRV-Bund als Erwiderung und Klarstellung der Aussagen des BRH herausgegebene Pressemitteilung wird von den Vertretern der BfA-Gemeinschaft in der Selbstverwaltung der DRV-Bund nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern ausdrücklich gebilligt. Auch diese Presseerklärung finden sie einen Klick weiter:
     
    Presseerklärung DRV-Bund
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