Die Chefin der BARMER-GEK , Birgit Fischer hat Bedenken darüber geäußert, dass der im Zuge der Gesundheitsreform geplante Zusatzbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Der Zusatzbeitrag, so wie er jetzt geplant ist, bringt ganz neue Mechanismen, die verfassungsrechtlich bedenklich sind“, sagte Fischer dem „Hamburger Abendblatt“ . Fischer kritisiert, dass vom geplanten Sozialausgleich nicht nur die Kassen profitieren, die aus Finanznot einen Zusatzbeitrag erheben müssen, sondern alle Kassen. „Damit werden einige gesetzliche Krankenkassen subventioniert. Geld aus dem Gesundheitsfonds wird zweckentfremdet. Das ist eine Verzerrung des Wettbewerbs“
Bleibt für uns die Frage: Wer klagt nach dem wohl voraussehbaren unveränderten inkrafttreten des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht?