Die Bundesregierung unterrichtet den Haushaltsauschuss mit der in der folgenden Nachricht enthaltenden pdf-Datei über die von ihr vorgenommene Überweisung an die DRV im Zuge der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts über die Einbeziehung von Teilen der Zusatzversorgungssystem der neuen Länder in die DRV-Bund. (Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 AAÜG{footnote} Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG){/footnote})

    Text des parlamentarischen Pressedienst:

    Berlin: (hib/ROV/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 11 Millionen Euro für die Deutsche Rentenversicherung Bund hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (17/3980) hervor. In der Begründung heißt es, der Mehrbedarf sei auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtshofs zurückzuführen, welche die Überführung der Zusatzversorgungssysteme der neuen Länder in die Deutsche Rentenversicherung Bund vorsieht.

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