Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Hanseatische Krankenkasse (HEK) wegen einer Veröffentlichung gerügt. In dieser Veröffentlichung hat sich die HEK gegen die Absicht der Parteien SPD, GRÜNE und LINKE eine Bürgerversicherung einzuführen ausgesprochen. Dies wurde als eine unzulässige Parteinahme der HEK gewertet. Interessant ist bei diesem Sachverhalt nur, dass diese Rüge erst nach der Wahl zum Deutschen Bundestag öffentlich wurde. Ein Schuft, wer sich Böses dabei denkt?
Siehe Handelsblatt vom 16.10.13 Online
Krankenkasse wegen Parteinahme gerügt