E-AusweisJa das geht. Allerdings nur dann, wenn der abfragende Nutzer über einen  Personalausweis verfügt, der die Online-Ausweisfunktion (eID) ausweist.  Dann kann der Nutzer in der Tat am PC seine Renteninformation abrufen. Einschließlich der Prognose über seine künftigen Rentenansprüche.

Allerdings bei der Prognose, sollte man hinsichtlich der einmal wirklichen Höhe der Rente vorsichtig sein, nicht nur weil Prognosen die Zukunft betreffen und damit bekanntlich selten stimmen. Schließlich setzt die Prognose voraus, dass das weitere Leben in Bezug auf die Beitragszahlung weiterhin so verläuft wie zurzeit oder wie bisher. Zumindest die DRV-Bund ist hier im EDV-Bereich vorne.

So richtig geht es erst ab mit der Signaturkarte

Wenn man im Besitz dieses neuen Personalausweises  ist, kann man noch einen Schritt weitergehen. Man beantragt eine Signaturkarte mit qualifizierter Signatur von einem bei der Bundesnetzagentur gemeldeten Zertifizierungsdienstes. Zusammen mit Ausweis und Signaturkarte auf der die Unterschrift elektronisch hinterlegt ist, kann man nun auch über den PC rechtswirksame Anträge stellen.

eAusweis und Signaturkarte noch nicht so richtig angekommen

Schöne neue Welt! Allerdings ist diese seit 2010 gegebene Möglichkeit noch nicht so richtig in der Wirklichkeit angekommen.  Nicht nur, dass es immer noch Bürger ohne PC, Smartphone oder Tablet  geben soll, sondern weil sich auch die Frage nach der Nutzungsmöglichkeit  – sieht man in das Register der sich namentlich zum Verfahren bekennenden Institutionen und Firmen an -  noch nicht so richtig erschließt. Da sind die durch die NSA und ihrer Schnüffelpraxis aufgekommenen Fragen noch gar nicht berücksichtigt. Sie wissen doch, nur eines ist sicher: Der Tod.

eAusweis und Software für den PC

Wenn Sie sich mit dem Thema näher beschäftigen wollen auch weil sie gerade einen neuen Ausweis beantragen,  dann rufen sie den folgenden LINK auf:

 www.ausweisapp.bund.de.

Hier bekommen Sie neben der benötigten kostenlosen Software für ihren Computer auch Installationshinweise und Hinweise für die weitere Verwendung. Das Lesegerät für den Ausweis allerdings müssen sie käuflich erwerben. Schade nur, dass inzwischen die staatliche Förderung für das Lesegerät – so unsere  Recherchen – ausgelaufen ist.

 

 

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