Wie nicht anders zu erwarten hat die Regierung auf die Anfrage des Bündnis90/Die Grünen geantwortet, dass sie keine Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erkennen kann, vor allem könne man keine verfassungsrechtlichen Probleme erkennen. Nun das war ja nicht die wirkliche Frage, die es zu beantworten galt.

Wichtiger ist, dass der GKV-Spitzenverband gehindert ist, die Kontrolle und Koordinierung, die sich aus den neuen gesetztlichen Vorgaben ergeben nicht mehr in eigener Hand - also in der Hand der Selbstverwaltung - bearbeiten darf, sondern zwangsweise diese Aufgaben der BZgA zu übertragen hat bei natürlich voller Kostenträgerschaft. Es geht also nicht um eine Quersubventionierung, sondern um den Tatbestand, dass eine Aufgabe der selbstverwalteten Körperschaften in die Hand einer Behörde gelegt wird, die dem BMG unmittelbar unterstellt ist. Das ist nun gerade nicht gerade ein Beispiel der Stärkung der Selbstverwaltung, sondern das Gegenteil. Deshalb ist mehr als verständlich, dass sich die Selbstverwaltungen gegen die gesetzliche Absicht stellen. Im übrigen teilen wir die Auffassung der Selbstveraltungen in der DRV und in der GKV  haben doch unsere Vertreter in den Selbstverwaltungen die Stellungnahmen gegenüber dem Gesetzgeber mit erarbeitet.

 


 

Zitat:

(parlamentarischer Pressedienst)

Regierung: BZgA nicht quersubventioniert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung kann im Entwurf für das Präventionsgesetz (18/4282) keine Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erkennen. Eine Finanzierung der BZgA durch Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei nicht vorgesehen. Auch aus der Beauftragung der BZgA durch den GKV-Spitzenverband ergäben sich „keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsrechtliche Bedenken“, heißt es in der Antwort (18/4945) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/4744) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Angesichts der vielen Akteure seien eine Koordinierung der Präventionsaktivitäten sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu unterstützen. Vorgesehen sei, dass der GKV-Spitzenverband die BZgA ab 2016 vor allem „mit der Entwicklung kassenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftlicher Evaluation beauftragen soll“.

Die vom GKV-Spitzenverband zu leistende Vergütung dürfe nur für diese Aufgabe eingesetzt werden und nicht für andere Aufgaben der BZgA. Deshalb handele es sich nicht um eine Quersubventionierung. Zudem müsse die BZgA sicherstellen, dass die Vergütung „ausschließlich zur Durchführung des Auftrags eingesetzt“ und dies nach Maßgabe des GKV-Spitzenverbandes dokumentiert werde.

Ab 2016 sollen die Krankenkassen pro Jahr insgesamt mindestens rund 140 Millionen Euro für Präventionsleistungen in den Lebenswelten einsetzen. Rund 35 Millionen Euro pro Jahr sollen von den Krankenkassen an die BZgA fließen. Experten hatten bei einer Anhörung Zweifel geäußert, ob diese Konstruktion sinnvoll und rechtlich haltbar ist, handele es sich doch nicht um Steuergelder, sondern um Beitragsmittel der Versicherten.

Die BZgA mit Sitz in Köln untersteht dem Bundesgesundheitsministerium. Diese Bundesoberbehörde soll mit Aufklärungskampagnen auf Gesundheitsrisiken hinweisen und darauf hinwirken, dass die Bürger sich gesundheitsbewusst verhalten. Die Gesamtausgaben der BZgA werden in der Antwort mit rund 60,3 Millionen Euro für 2015 angegeben. In der Behörde sind 248 Mitarbeiter beschäftigt. Thematische Schwerpunkte bei Broschüren und Printmaterialien sind derzeit Sexualaufklärung, Suchtprävention und Impfungen.

Zitat Ende:

Siehe auch:

 Präventionsgesetz ! Stärkung der SV ?

Prävention - Gesetz in den BT eingebracht

Bundesrat schickt Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.