Zwei Nachrichten aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Nicht weitere Nachrichten, wie überall in den Gazetten zu lesen, zur vermuteten zukünftigen Altersarmut weiter Bevölkerungskreise . Nein, es geht um die Frage Beitragssatzhöhe und Rentenerhöhung im Jahre 2018.

Beitragssenkung

 
Zuerst einmal der Hinweis auf die Finanzen der Rentenversicherung. Sie sind aufgrund des weiterhin steigenden Beschäftigtenzahl in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gut bis sehr gut. Die Zahlen sind so gut, dass die gesetzliche Regelung greift, dass der Beitragssatz zu senken ist , wenn der Überschuss in der Rentenversicherung mehr als das 1.5 fache einer Monatsausgabe beträgt. Dies wird am Ende des Jahres so sein. Die von der Rentenversicherung vorgelegten Zahlen weisen es aus und diese Zahlen werden durch die letzte Steuerschätzung gestützt. Der Beitragssatz könnte ab dem 1.1.18 auf 18,6 % sinken (jetzt 18,7 %) Trotzdem wird die Zeit des Beitragssatzanstiegs dann erst ab 2022 kommen. Nach heutiger Schätzung auf 19% um dann nach der vorliegenden Berechnung im Jahre 2023 auf 19,9% zu steigen. Dies natürlich alles nur bei unverändert hoher Beitragseinnahmen aufgrund guter Arbeitsmarktzahlen.

Beitragssatz nicht senken – Zeitraum der Beitragsstabilität verlängern

 Natürlich wäre es gut, wenn man diese geringfügige Senkung des Beitragssatzes vermeiden könnte um damit noch länger die Beiträge auf dem bisherigen Wert stabil zu halten um die zukünftigen Generationen nicht höher belasten zu müssen. Allerdings ist zurzeit kein Raum für solche Überlegungen, weil in den Parteien, die gerade versuchen eine „Schwampel“ 1) zu bilden, niemand bereit ist, das Gesetz so zu ändern, dass die Rücklagen weiter anwachsen dürfen. Ein Gesetz, dass dafür sorgt, dass bei einer hohen Rücklage verhindert, dass die Begehrlichkeiten der Politik gebremst  und die höhere Rücklage nur für die Beitragsstabilität verwandt werden. Ein Gesetz, dass auch dafür sorgt, dass der Bundeszuschuss nicht willkürlich festgestellt wird, d. h. also bei guter Kassenlage der Rentenversicherung, dieser Zuschuss nicht gesenkt wird.

Rentenerhöhung

Nicht nur die Nachricht über die Kassenlage ist erfreulich. Es ist auch erfreulich, dass aufgrund dieser Kassenlage nicht nur der Beitragssatz sinkt, sondern die Rentner mit einer Erhöhung ihrer Renten ab dem 1.7. des nächsten Jahres um etwa 3% rechnen können. Die dazu erforderlichen Beschlüsse fallen dazu natürlich erst in einer neuen Regierung im Frühjahr 2018. Allerdings die Daten weisen auf die Möglichkeit einer solchen Erhöhung hin.
 
1) Schwampel = Schwarze Ampel -