Willkommen bei der BfA DRV -Gemeinschaft
Bundestag
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- Geschrieben von: Karl-Heinz Plaumann
Im 10-Punkte-Programm zur Reform des Sozialwahlrechts formuliert die Bundeswahlbeauftragte, Rita Pawelski für die Sozialversicherungswahlen und ihr Stellvertreter zu Punkt 1) u.a.:
„Ab den Sozialwahlen 2023 müssen auch Onlinewahlen möglich sein. Onlinewahlen sollen bei wählenden Versicherungsträgern 2023 als Alternative zur Briefwahl angeboten werden...“
Diese Forderung erhob auch pointiert am 17. Oktober 2019 in Berlin Rüdiger Herrmann in seiner Funktion als Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (Rüdiger Hermann ist Geschäftsführer und Schatzmeister der BfA DRV-Gemeinschaft) in der Veranstaltung der Bundeswahlbeauftragten. Sozialwahlen in der Zukunft - Stärkung der Selbstverwaltung wann?
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- Geschrieben von: Redaktion/lu
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- Geschrieben von: Lubinski
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- Geschrieben von: Redaktion/lu
Ein Vorschlag des Ministers Hubertus Heil, BMAS. Die Absicht: Die Lebensleistung von Geringverdienern zu honorieren.
Der Vorschlag des Ministers, Hubertus Heil (BMAS) der Altersarmut bei Rentnern mit einer Grundrente zu gegegnen und die Lebensleistung all derjenigen zu honorieren, die 35 und mehr Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, beherrscht die rentenpolitische Diskussion seit der Veröffentlichung dieser Absicht Anfang des Monats.
Nicht nur, weil der Vorschlag über die - so die CDU - vereinbarten Absprachen im Koalitionsvertrages hinausgehen, sondern seitens der Arbeitgeber, weil aus deren Sicht, die mit der Einführung dieser Grundrente verbundenen Kosten die zukünftigen Generationen zu stark belasten. Richtig ist wohl: Die Arbeitgeber fürchten höhere Beiträge, obwohl doch seitens des Ministers ausgeführt wurde, dass die Kosten nicht von den Beitragszahlern getragen, sondern aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht werden sollen.
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- Geschrieben von: Redaktion/lu
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- Geschrieben von: Redaktion/lu
Rentenversicherungsbericht (RVB) und Gutachten des Sozialbeirats vorgelegt
Der jährlich von der Bundesregierung vorzulegende Rentenversicherungsbericht (RVB) wurde vom Kabinett beschlossen und wurde dann der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Veröffentlichung erfolgt nachdem der Sozialbeirat diesen Bericht vorab zur Kenntnis erhalten hat und darüber sein gesetzlich vorgeschriebenes Gutachten erstellt hatte.
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- Geschrieben von: Lubinski
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- Geschrieben von: Redaktion/lu
- 08.11.2018 - Rentenpaket II - Pflegeversicherung - Arbeitsmarkt
- Koalition einigt sich auf Rentenpaket zum 01.01.2019
- BMAS hat Rentenkommission berufen
- Einheitliches Rentenrecht in Deutschland ab 2025 - Gesetzentwurf liegt vor.
- Koalitionsvertrag CDU/CSU u. SPD
- Bundesrat schickt Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss
- Bundestag: Disput über fehlerhafte Krankenhausabrechnungen
- Einkommensteuerverteilung - Kopfpauschalen - Kosten