Es ist zwar noch nicht der große Wurf, was da von Arbeitsminister angekündigt wird. Aber zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn denn die im Referentenentwurf vom 23.03.2022 enthaltenen Verbesserung für die Erwerbsminderungsrentenbezieher zum Tragen kommt. Die neue gesetzliche Grundlange läuft unter dem "eingängigen Begriff" „Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten- Bestandsverbesserungsgesetz)

    Wir plädieren bei den EM-Rentnern 1) nach wie vor für das Aussetzen der Rentenabschläge, zumindest bei den Rentnern ab dem Zeitpunkt in dem sie das Regelrentenalter erreichen. Zudem sind wir der Meinung, dass bei der Gewährung der Rente schon bei der erstmaligen Gewährung sichergestellt werden muss, dass die Frage der Rente auf Dauer geklärt werden muss. Nach den bisherigen Ergebnissen werden um die 80% der EM-Renten der gewährten Renten nach dreimaliger Überprüfung auf Dauer gezahlt. Hier muss ein gezielteres Verwaltungs-Ressourcen schonendes Verfahren einsetzen. In diesem Sinne sind wir schon tätig gegenüber dem Ministerium tätig geworden .

    Nun denn, jetzt hoffen wir erst einmal, dass es tatsächlich zu der nachstehend aufgezeigten Verbesserung kommt. Immerhin ab Juli 2024 ein nicht unerheblicher Zuschlag. Ein Weg in die richtige Richtung auf dem Weg zur Verstärkung der EM-Renten. Vor allem weil sie auch Altrentner mit einschließt.

    Die Gesetzesänderung will der Minister zusammen mit der turnusgemäßen Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett will sich nach unseren Informationen voraussichtlich am 13. April mit dem neuen Vorhaben befassen.

    Kurze Zusammenfassung

    Bezieher von Erwerbsminderungsrente sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom 1. Juli 2024 an einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf diese Leistung erhalten. Das geht aus einem Entwurf für ein Gesetz zur Rentenanpassung hervor, der uns vorliegt (siehe Download oben)

    Der Zuschlag würde demnach etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland begünstigen.

    Wer bereits länger als seit 2014 Erwerbsminderungsrente bezieht, soll dem Entwurf zufolge eines Zuschlags von 7,5 Prozent auf seine Rente erhalten.  Personen, die zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner geworden sind, bekommen den Plänen zufolge 4,5 Prozent.

    Anders als bisher sollen von den Neuerungen auch sogenannte Bestandsrentner profitieren, also Menschen, die nicht erst neu unter die Erwerbsminderungsrente fallen. Die bereits geltenden Verbesserungen für neue Bezieher von Erwerbsminderungsrente hätten dazu beigetragen, dass der durchschnittliche monatliche Rentenbetrag von rund 628 Euro für den Erstbezug im Jahr 2014 auf rund 882 Euro für 2020 als Einstiegsjahr gestiegen sei.

     
    1) Bis 2001 EU-Rente = Erwerbunfähigkeitsrente - jetzt EM-Rente = Erwerbsminderungsrente
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