Beiträge für Mitglieder mit Mandaten in der Selbstverwaltung

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Ihre

     Hans Werner Veen                 Rüdiger Herrmann

Bundesvorsitzender                      Geschäftsführer

WISO vom 6.10.2014 – Was ist grob fahrlässig? Eine etwas unzulässige FragestLogo Wisoelltung, wenn man gleichzeitig behauptet, dass jeder zweite Rentenbescheid fehlerhaft ist.

In der Anmoderation zu diesem Thema wurde ausgeführt, dass nach Aussage des  "Bund der Rentenberater" jeder zweite Rentenbescheid fehlerhaft sei. Die müssten es ja wissen, so die Darstellung des verantwortlichen Moderators.  Grundlage für den  Beitrag von WISO war ein Urteil gegen einen Rentenbezieher in dem der Rentenvericherung Recht gegeben wurde, einen überzahlten Rentenbetrag zurückzufordern.

Diesem Rentner wurde vom Gericht vorgeworfen, seinen Rentenbescheid nicht ordnungsgemäß überprüft zu haben und somit zu hohe Rentenbezüger bezogen zu haben. So sei aus dem Bescheid heraus erkennbar gewesen, dass ihm in Höhe von 5,38 Beitragspunkten  zu hohe Rentenbezüger erwachsen seien. Der  Rentner hätte erkennen müssen, dass diese Beitragspunkte aus dem  Versorgungsausgleich aus  seiner ersten Ehe herrühren. Er hätte wissen müssen, dass diese Punkte  ein Abzug  für seine erworbenen Ansprüche bedeuten und nicht eine Gutschrift. Die Überprüfung des Bescheides hätte für ihn erkennbar deutlich gemacht, dass eine Überzahlung entstehen würde, die  nun zurückgezahlt werden muss.  Das Urteil des Sozialgerichts gab der DRV-Bund jetzt Recht und bestätigte deren Rückforderung.  Das Gericht  unterstellte dem Rentenbezieher grobe Fahrlässigkeit.

Man kann über  die  im Bericht  angesprochene Verjährungsfristen diskutieren   und es als nicht gerecht empfinden, dass für Forderungen der Rentenversicherung an den Versicherten 10 Jahre gelten und für die Forderungen des Versicherten an die Rentenversicherung nur vier Jahre angesetzt werden, allerdings  kommt man bei dieser Diskussion nicht daran vorbei, dass diese Regelung  eine gesetzliche Grundlage hat, die von der  Rentenversicherung nicht außer Kraft gesetzt  werden kann, sondern  von dieser angewandt werden muss.

Anders sieht es aus, wenn behauptet wird, dass jeder zweite Rentenbescheid fehlerhaft wäre. Dann müssen für diese Aussage, soll es sich nicht nur um eine Behauptung handeln, konkrete Ergebnisse vorgelegt werden. Solange diese Aussagen vom „Bund der Versichertenberater“  einer kommerziell tätigen Gruppe kommen, kann man verlangen, dass man diese Aussage auch mit konkreten Zahlen unterlegt. Da allerdings besteht ein Defizit bei der Berichterstattung. Der „Bund der Versichertenberater“  ist sicherlich an einer solchen Aussage interessiert, da ja in dieser Sendung indirekt dafür geworben wurde, dass man einen versierten Berater hinzuziehen sollte, wenn man seinen Rentenbescheid erhält. Bei dem Berufszweig der Versichertenberater, die von diesem Bund vertreten werden handelt es sich nicht   um die ehrenamtlich tätigen Versichertenberater,  die  auch auf Vorschlag z.B. der BfA-Gemeinschaft von der Vertreterversammlung berufen werden und wie schon ausgeführt ohne Entgelt arbeiten.

Zum Schluss: Die Aussage von WISO sollte man mit folgenden Fakten konfrontieren. Ca. 1.500 000 Rentenbescheide sind im Jahr 2013 herausgegangen, das würde nach Aussage des omniösen Bundes der Versichertenberater bedeuten, dass 750 000 Bescheide falsch bzw. fehlerhaft gewesen sind. Kann ernsthaft jemand an  eine  solche Fehlerquote glauben und dabei annehmen, dass diese Fehlerquote niemanden in der Verwaltung aber auch in der Selbstverwaltung der DRV-Bund aufgefallen wäre?

Wer hat also ein Interesse an einer solchen Meldung und nimmt dafür billigend die Verunsicherung der Rentner und zukünftigen Rentner in kauf?


 WISO-Video-Fehlerhafter Rentenbescheid (Video nicht mehr vorhanden)


Nachstehend Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung widerspricht Behauptung in WISO (Stelllungnahme nicht mehr aufrufbar)

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