Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit und eine
 
 
 
Weihnachten 2023
 
Frohe Weihnacht
 
     Der Versicherte soll geringere Beiträge bis zur Einkommenshöhe von 1300 Euro  im Midi-Job. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitrag. Der Versichert bekommt in Höhe des Bruttolohns (bis zur Höhe von 1300 Euro Einkommen) die Gutschrift fürs Rentenkontol

     
    Von einem Midi-Job wird gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig monatlich mehr als 450 und höchstens 850 Euro verdient.
    Bei Midi-Jobs besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Midi-Jobber erwerben daher immer eigene Ansprüche in der Rentenversicherung. Midi-Jobber zahlen aber nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Rentenversicherung, wodurch auch nur reduzierte Rentenanwartschaften erworben werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Verdienst in der Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro.
    Mit der gesetzlichen Neuregelung werden Geringverdiener stärker bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Dafür wird die bisherige Gleitzone auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) zum sogenannten Übergangsbereich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeweitet. Die entrichteten geringeren Rentenversicherungsbeiträge sollen künftig nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.
    Ein finanzieller Ausgleich für die Beitragsmindereinnahmen der Rentenversicherung ist nicht vorgesehen. Die Mindereinnahmen der Rentenversicherung belaufen sich voraussichtlich auf 200 Millionen Euro im Jahr.
     
    Stand: 23.11.2018 / DRV-Bund
     
    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.