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Herbst - An der Isar in München

  • An der Isar in München
  • Baden in der Isar im Oktober
  • Graffiti - So haben Künstler Raum
  • Graffiti an der Isar
  • Heimat einmal anders ausgedrückt
  • Herbstliches  Ufer
  • Mitten in der Stadt
  • Ruhiges Wasser ohne Menschen
  • Stromschnellen mit wenig Wasser
  • Rast- wenig los an der Bestellannahme
An der Isar in München1 Baden in der Isar im Oktober2 Graffiti - So haben Künstler Raum3 Graffiti an der Isar4 Heimat einmal anders ausgedrückt5 Herbstliches  Ufer6 Mitten in der Stadt7 Ruhiges Wasser ohne Menschen8 Stromschnellen mit wenig Wasser9 Rast- wenig los an der Bestellannahme10
    Die "Bild am Sonntag" berichtet  am 03.06. unter der Überschrift: Hat die Barmer 400 Mio Euro aus dem Logo BARMERGesundheitsfonds ergaunert? über einen angeblichen Abrechnungsskandal. Der nach den Ausführungen im vorg. Artikel ein Volumen bis zu 400 Millionen Euro erreichen könne. 
     
    Unsere Recherchen ergaben: Die BARMER verweist die Darstellung der Zeitung in das Reich der Fabel. Die hier zitierte Aussage der BARMER lässt sich zurzeit nicht anhand einer Pressemitteilung der BARMER belegen. Eine Anfrage der Redaktion an das Vorstandsmitglied der BfA DRV-Gemeinschaft, Karl Heinz Plaumann, der zugleich Mitglied des Verwaltungsrates (VR) der BARMER ist, doch näheres über diesen über offen zu Tage getretenen Sachverhalt zu berichten, führte zu der Aussage, dass die Informationspolitik der BARMER hauptamtlich Verantwortlichen, also des Vorstandes,  gegenüber den Verwaltungsräten verbesserungswürdig ist. Er könne deshalb über das, was er aus der Presse entnommen hat nichts Weiteres berichten. Also weder ob es zutreffend ist, oder aber wie von der Leitung der Kasse angeblich gegenüber zum Beispiel des Handelsblatt geäußert, dem Reich der Fabel zuzuordnen ist.
     
    Dies gilt für den gesamten Vorgang, der unseres Wissens nach, in Teilen schon seit 2016 berichtenswert gewesen wäre. Schließlich ist der Verwaltungsrat, und damit sind alle Mitglieder dieses Gremiums gemeint,  über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge zu unterrichten. Wenn ein solcher Vorgang, wie der von der Bild am Sonntag geschilderte, nicht zu einer wesentlichen Unterrichtung führen muss, welche Vorgänge / Themen  fallen dann nach Auffassung des Vorstandes unter die Berichtspflicht gegenüber dem VR?
     
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