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    Die DAK-Gesundheit tagte in der Hauptverwaltung der Kasse (Zentrale). Eine Zusammenfassung des Verlaufs der Sitzung wird seitens der Mitglieder der Fraktion der BfA DRV-Gemeinschaft  nachstehend wieder gegeben.

    Die DAK-G ist mit einem soliden Haushalt und einem stabilen Beitrag gut in das Jahr 2024 gestartet, es zeigt sich schon jetzt, ein wettbewerbsfähiger Zusatzbeitrag der DAK-G sorgt für eine gute Mitgliederentwicklung. Wir schauen somit positiv in das Geschäftsjahr 2024 und hoffen hier Boden gutzumachen.

    Ihre Vertreter der BfA DRV-Gemeinschaft im Verwaltungsrat und in den weiteren Arbeitsgremien der DAK-G sorgen somit engagiert mit dafür, dass wir uns im Wettbewerb mit den rd. 100 gesetzlichen Krankenkassen behaupten können.

    Die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung muss sich jedoch im laufenden Jahr auf verschiedene Problemstellungen vorbereiten und Lösungen finden.

    Schon jetzt ist erkennbar, dass die Bundesregierung weiterhin versuchen wird, die geplante Krankenhausreform nicht nur durch steuerliche Mittel, sondern durch Beitragsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren.

    Zu erwähnen ist hier der durch Minister Lauterbach vorgeschlagene Transformationsfonds (50 Mrd.€), welcher hälftig durch die Bundesländer und die gesetzliche Krankenversicherung in 10 Jahren (2,5 Mrd.€ pro Jahr) gespeist werden soll.

    Auf Initiative der DAK-G und der BfA DRV-Gemeinschaft wollen wir über den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung ein Gutachten erstellen lassen.

    Gutachter sollen hier die Verfassungsrechtmäßigkeit dieser politischen Vorgehensweise prüfen. Es kann nach unserer Auffassung nicht angehen, dass Versichertenbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen für diese Krankenhausreform herhalten sollen. Von den privaten Versicherungen ist nicht die Rede!

    Krankenhausreformen müssen aus den Steuertöpfen des Bundes und der Länder finanziert werden!

    Bei der sozialen Pflegeversicherung zeichnet sich eine finanzielle Schieflage durch die Alterung der Gesellschaft ab. Die damit zunehmende Inanspruchnahme der Pflegeversicherung wird alsbald die Rücklage aufzehren und eine kurzzeitige Beitragserhöhung von gut 2 % zur Folge haben. Hochrechnungen zeigen auf, dass bis 2050 mit einer 37%igen Steigerung von pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zu rechnen ist.

    Eine kurz- als auch längerfristige Stabilisierung wird von uns durch die politischen Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eingefordert.

    Ein weiteres Thema für uns ist die Vorgehensweise der Facharztpraxen, die lieber Privatpatienten als Kassenpatienten zeitnah behandeln, obwohl wir als gesetzliche Krankenkassen und somit auch die DAK-G, gut 90 % der Praxiskosten finanzieren. Der Verwaltungsrat fordert den Vorstand auf, gemeinsam mit dem Spitzenverband der GKV diese Vorgehensweise abzustellen.

    „DAK-G Versicherte“ sind nicht Patienten 2. Klasse, sie haben die gleichen Rechte wie Privatpatienten, sie sind gleich zu behandeln!

     

    Anne Böse / Helmut Schneider / Petra Mück

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