Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentnerinnen und Rentner immer dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.

    • 2024 liegt dieser für Alleinstehende bei 11.784 Euro, für Verheiratete bei 23.568 Euro.
    • 2025  gelten höhere Grundfreibeträge von 12.096 Euro beziehungsweise 24.192 Euro bei Verheirateten
    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.