Der „digitale Fortschritt“ in der Arbeit zwischen Institutionen mit einem ähnlichen Auftrag gegenüber ihren Versicherten endet fast unbemerkt in einer weiteren Zusammenarbeit zwischen der DRV und der VBL. Der Austausch der Rentendaten wird zu einem vereinfachten Antragsverfahren bei der Betriebsrente führen. So zumindest die Aussagen der an dem Prozess Verantwortlichen (DRV-Bund, Herr Dr. Stephan Fasshauer und VBL, Herrn Richard Peters, Präsident der VBL)

    Wie der Presseerklärung zu entnehmen ist, wird sich der Prozess wie folgt entwickeln:

    • Der digitale Geschäftsprozess soll Standard werden. Das beschleunigt nicht nur den Datenaustausch, sondern erleichtert zudem die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig.
    • Im nächsten Schritt planen beide Partner, den Transfer der Leistungsdaten digital umzustellen. Ist dieser elektronische Austausch eingerichtet, müssen zum Beispiel Personen, die bei der VBL einen Anspruch auf Betriebsrente haben, ihren Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung nicht mehr per Post an die VBL schicken. Stattdessen werden die erforderlichen Daten digital von der VBL bei der Rentenversicherung abgerufen. Händisches Erfassen und Weiterbearbeiten der Bescheide entfallen oder können auf ein Mindestmaß reduziert werden. Das beschleunigt den Austausch der Leistungsdaten wesentlich.

    Der Abschluss des Projekts „Leistungsdaten und Einkommensanrechnung“ ist für Dezember 2019 geplant. Voraussichtlich ab Januar 2020 wird der Antrag auf Betriebsrente digitaler und kundenfreundlicher. Die VBL informiert ihre Versicherten rechtzeitig darüber.

    An diesem Beispiel ist zu ersehen, dass auch kleine Schritte eine große Wirkung entfalten. Ein Verfahren mit großer positiver Wirkung in der Betreuung der Versicherten.

    Fazit:

    Vielleicht ist diese erweiterte Zusammenarbeit auch ein Schritt auf dem Weg zum sog. "Rentenkonto" für die Versicherten, aus dem zur jeder Zeit festgestellt werden kann, mit welcher Versorgung  (Altersversorgung) der / die Versicherte an einem frei gewählten Stichtag zu erwarten hat, und das spartenübergreifend ermittelt. Ein Anfang auf diesem auch im Koalitionsvertrag niedergelegten Absicht ist damit zumindest gemacht.

     

    Quelle: VBL u. DRV

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