Logo BARMERDie Sitzung des Verwaltungsrates (VR) der BARMER fand unter den Bedingungen der Pandemie als virtuelle Veranstaltung statt, d.h. die Mitglieder des VR nahmen  per Videoüberragung an der Sitzung teil. Da die Sitzung - anders als bei der DRV-Bund -nicht öffentlich - also für die Öffentlichkeit übertragen wurde, haben wir unser Mitglied im VR, Karl-Heinz Plaumann gebeten einen Bericht über die "Sitzung" zu erstellen. Bedingt durch die Weihnachtszeit erfolgt diese Berichterstattung erst jetzt.

     

    Bericht in Stichworten:

     

    Beitragserhöhung auch bei der BARMER

    Viele Krankenkassen haben zum Jahresbeginn 2021 ihre Zusatzbeiträge erhöht, darunter auch die mitgliederstärksten: Die BARMER und die TK. (Siehe Beratung zum Haushalt)

    Pandemie und kostentreibende Gesetze

    Die Corona-Pandemie hat das deutsche Gesundheitswesen fest im Griff. Dabei zeigt sich dieses für die Versicherten und Patienten (noch) als stabil. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Mehrkosten in einem hohen Maße getragen – Steuermittel sind nur bedingt geflossen.Die Mehrausgaben sind vor allem auch durch die jüngste Gesetzgebung entstanden. Hier ist vor allem das Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) prägend. In einem früheren Beitrag hatten wir uns damit bereits kritisch auseinandergesetzt. Der größte Teil wird von den Beitragszahlern finanziert. Die entstandenen und noch zu Buche schlagenden Mehrausgaben kommen nicht den Versicherten zugute, sondern den Leistungserbringern, wie Krankenhäusern, Ärzten, Apotheken u.a.

    Bereits im letzten Herbst ist vom Bundesministerium für Gesundheit und dem GKV-Spitzenverband eine Finanzierungslücke von 16,6 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung prognostiziert worden.

    Sozialgarantie

    Wie bereits in einem früheren Artikel erwähnt, hatte die Koalition eine „Sozialgarantie“ ausgesprochen. Danach sollen die Beiträge in der Sozialversicherung insgesamt nicht über 40 Prozent  (20% Arbeitgeber- und 20% Arbeitnehmeranteil) steigen. Der darüber hinausgehende Finanzbedarf sollte dann aus Steuermitteln des Bundes gedeckt werden. Aber es kam anders: Aus dem Steuertopf wurden nur 5 Milliarden Euro als Bundeszuschuss (Steuermittel) gezahlt. Weitere 3 Milliarden Euro sollten durch die Anhebung des GKV-Zusatzbeitrages von 1,1 auf 1,3 Prozent aufgebracht werden. Aus dem Gesundheitsfonds wurden 8 Milliarden Euro abgeführt. Somit werden 11 Milliarden Euro aus Beitragsmitteln finanziert, also Gelder der Versicherten und Arbeitgeber.

     Sitzung des Verwaltungsrates der BARMER

    Unter den geschilderten Rahmenbedingungen war vom Verwaltungsrat der BARMER der Haushalt für 2021 zu beraten. Pandemiebedingt fand diese Sitzung kurz vor den Feiertagen als Videokonferenz statt. Aus formal-juristischen Gründen musste unverzüglich die schriftliche Abstimmung nachgeholt werden.

    • Die finanzielle Entwicklung

    Das voraussichtliche Rechnungsergebnis für 2020 stellt sich besser dar als erwartet. Insbesondere im Frühjahr kam es durch die Verhängung des ersten „Shutdowns“ zur Verschiebung von elektiven (planbaren) Eingriffen. Auch die Arzt- und Zahnarztpraxen sowie die Praxen im Heilmittelbereich verzeichneten deutliche Rückgänge. Entgegengesetzt sieht die Ausgabenentwicklung beim Krankengeld aus. Hier wird der Haushaltsansatz deutlich überschritten.

    Schon 2019 war ein Aufwärtstrend zu erkennen, der sich durch die Corona-Pandemie weiter verstärkt hat. Die Krankengeld-Fallzahlen steigen und die Bezugszeiten sind länger geworden.

    • Haushalt 2021 und Beitragssatz

    Der vom Vorstand aufgestellte Haushalt 2021 sieht Erträge von 36,649 Milliarden Euro und Aufwendungen von 36,778 Milliarden Euro vor, so dass sich ein kalkuliertes Defizit von 129 Millionen Euro ergibt, das aus dem Vermögen gedeckt werden kann. Enthalten ist eine Beitragserhöhung. Der ersten nach fünf Jahren

    Beschlussvorschlag der schriftlich bestätigt werden muss:

    Unter Würdigung der genannten Sondereffekte und Rahmenbedingungen und nach intensiver Aussprache stellte der Verwaltungsrat der BARMER den Haushalt 2021 entsprechend der Vorlage der Verwaltung fest. Enthalten in dieser Beschlussfassung ist die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes um 0,4% von 1,1% auf 1,5%.

    Damit verbunden ist die Zustimmung zur Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages ab 01. Januar 2021 von bisher 1,1 Prozent auf 1,5 Prozent. 

    Autor:

     

     Plaumann
    Karl-Heinz Plaumann
    Mitglied des Verwaltungsrates
    Vorsitzender des Ausschusses Verträge und Versorgung
    Mitglied des Vorstandes der BfA DRV-Gemeinschaft

     

    Anmerkung der Redaktion

    Auch die Sitzung der BARMER wurde entgegen der sonst gültigen gesetzlichen Bestimmung des SGB IV ohne Öffentlichket durchgeführt. Dabei beruft sich die Kassenführung / die ehrenamtlichen Verantwortlichen aus der Selbstverwaltung auf ein Schreiben des BAS (Bundesamt soziale Sicherung - vormals BVA = Bundesversicherungsamt) vom 01.04.2020 (gültig bis zum 30.09.2020) verlängert durch Gesetz ab Mitte November 2020 bis zum 31.12.2021 in der die rechtliche Voraussetzung für schriftliche Abstimmungen der Verwaltungsräte erweitert werden. Erläutert durch Schreiben des BAS vom 13.10.2020. Der Text aus dem Schreiben vom 01.04.2020 lautet: 

    Nach § 64 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
    "(3a) Abweichend von Absatz 3 können die Selbstverwaltungsorgane und besonderen Ausschüsse nach § 36a aus wichtigen Gründen ohne Sitzung schriftlich abstimmen."

    Auf diesen Text wird sich auch in der Verlängerung der Möglickkeit der erweiterten schriftlichen Stimmabgabe bezogen.

    Hier und nicht nur bei der BARMER finden aber Sitzungen des Verwaltungsrates als Videokonferenz statt. Quasi öffentliche Sitzung nur mit Kameras. Das Schreiben des BAS geht vor allem auf die Abstimmung ein. Hier die Möglichkeit der erweiterten Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe. Es sind bei einer Sitzung im Videoformat aber - so die auch das Schriftstück vom 01.04.2020 - aber auch Erörterungen möglich. Es besteht also auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes kein Grund die Sitzung nicht auch öffentlich zu übertragen. Die DRV-Bund praktizierte dies in ihrer Vertreterversammlung vom 02.12.2020. Hier konnte ohne Probleme die Sitzung der VV bundesweit von allen verfolgt werden.

     

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