Die Bundesregierung hat alle drei Jahre einen Bericht über die Notwendigkeit einer Anpassung der Leistungen zur Pflegeversicherung und deren Höhe vorzulegen. Das Ergebnis der Prüfung Regierung  ist nachstehend niedergelegt. Die Frage stellt sich, was diese Anpassung für die Höhe des Beitrages in der Pflegeversicherung für die Zukunft bedeutet.

     

    Unterrichtung der Bundesregierung

    Gesundheit/Unterrichtung

    Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat ihren Bericht zur Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung vorgelegt. Aus Sicht der Regierung scheine ein Anstieg der Leistungsbeträge um fünf Prozent angemessen, heißt es in dem Bericht, wie aus einer Unterrichtung (19/25283) hervorgeht. Die Bundesregierung werde zeitnah über die Umsetzung entscheiden.

    Die Bundesregierung hat den Angaben zufolge alle drei Jahre einen Bericht über die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung vorzulegen. Als Orientierungswert diene die kumulierte Preisentwicklung in den vergangenen drei Kalenderjahren, heißt es. Dabei sei sicherzustellen, dass der Anstieg der Leistungsbeträge nicht höher ausfalle als die Bruttolohnentwicklung im selben Zeitraum.

    Der kumulierte Verbraucherpreisindex für die Jahre 2017 bis 2019 habe bei 4,8 Prozent gelegen. Die Bruttolohnsumme der abhängig Beschäftigten sei im selben Zeitraum um 8,9 Prozent gestiegen.

     

    (Quelle hib 04.12.20 - BT)
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