Zwanzig Jahre gesetzliche Pflegeversicherung.  Unser Autor blickt zurück beschäftigt sich zugleich mit der Gegenwart und der absehbaren Zukunft dieses Teiles der gesetzlichen Sozialversicherung. Dieser Blick ist notwendig, da gerade in die Endphase der Beratungen des Regierungsentwurfes zur Veränderung der Pflegeversicherung eingetreten wird. Die Aussagen des parlamentarischen Pressedienstes mit einem Link zum Download des Entwurfes steht am Ende diese Artíkel wird für die Leser zur Kenntnisnahme bereit.


1994 beschloss der Bundestag die Einführung der fünften Säule unserer Sozialversicherung – die Pflegeversicherung. Sie trat 1995 in Kraft (Sozialgesetzbuch XI).  Norbert Blüm hieß damals der „Bundessozialminister“. In ihren Grundzügen besteht die Pflegeversicherung so bis heute.

Besonders heftig umstritten war vor der Einführung dieses Gesetzes die Finanzierung. Gegen den Koalitionspartner FDP setzte die CDU/CSU mit der SPD durch, dass diese Versicherung paritätisch, also von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen, zu finanzieren ist.

Gesetzlicher Anspruch

Mit der Einführung dieses Gesetzes ist „Pflegebedürftigkeit“ ein rechtlich eigenständiger, gesetzlicher Anspruch auf Leistungen. Allein das war ein wesentlicher Fortschritt. Allerdings, und das muss immer wieder betont werden, ist die Pflegeversicherung keine „Vollkasko“-Versicherung. Als solche ist sie auch nicht gesetzgeberisch angelegt.

Bis heute haben 2,55 Millionen Menschen Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erhalten. Lediglich 151.000 erhielten Leistungen aus der Privaten Pflegeversicherung.

Aktuell bekommen 1,7 Millionen Bürger ambulante Leistungen und 750.000 Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahre 2030 auf 3,4 Millionen.

Leistungen bei körperlichen Einschränkungen

Diskutiert wird seit Jahren über die Frage, ob der Pflegeversicherung ein Konstruktionsfehler zugrunde liegt. Einseitig ist sie auf somatische (körperliche) Einschränkungen ausgelegt.

Deshalb ist die Einführung eines neuen Pflegebegriffs eine Herausforderung für die Politik, vor allem wegen der damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sind Leistungsverbesserungen für Demenzkranke eingetreten. Dieser Weg muss konsequent weiter gegangen werden. Das fordert auch der Vorstand der BfA-Gemeinschaft.

Ergänzende Leistungen

Weil, wie festgestellt, die Pflegeversicherung nur „Teilkasko“ ist, benötigt jeder sechste Pflegebedürftige ergänzende Leistungen aus der Sozialhilfe mit einschneidenden finanziellen

Belastungen, oftmals auch für die Familie.

Die Pflege zu Hause, durch Angehörige, wird in Zukunft weniger werden. Immerhin 45 Prozent der Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, werden jetzt noch von ihren Angehörigen versorgt. Allerdings ändern sich zunehmend die klassischen Familienstrukturen. Single-Haushalte nehmen deutlich zu.

Pflege – ein Markt

Die Pflege ist auch ein wachsender Markt. Einerseits steigt die Zahl der Leistungsempfänger, andererseits verfügen wir bereits jetzt über 12.300 Ambulante Pflegedienste und 12.400 Pflegeheime. Ausserdem gibt es neue Versorgungsangebote, wie Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften. Die Anzahl der in der Pflege Beschäftigten liegt bei weit über 400.000.

Diese Fakten haben auch ihre finanziellen Auswirkungen. Seit dem 1. Januar 2013 beträgt der Beitragssatz 2,05 Prozent (bei Kinderlosen 2,3 Prozent). Aktuell meldet übrigens die Pflegeversicherung einen Überschuss der Einnahmen zum Jahresende 2013 von 630 Millionen Euro. Dieser Mittelbestand entspricht drei Monatsausgaben der Pflegeversicherung.

Ausblick

Vor wenigen Tagen, am 28. Mai 2014, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Sozialgesetzbuches mit dem Titel „ 1. Pflegestärkungsgesetz“ beschlossen. Zum 1. Januar 2015 soll es in Kraft treten. Nach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sollen vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, mehr Unterstützung bekommen. Auch die Arbeit der Pflegeeinrichtungen soll erleichtert werden. Zudem soll ein Pflegefonds eingeführt werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen für diese Verbesserungen zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte und im Laufe der Wahlperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Mit dieser Finanzierung, so Gröhe, könnten sie Leistungen der Pflegeversicherung um 20 Prozent gesteigert werden können. Der schon lange geforderte neue Pflegebegriff soll zwar auch noch in dieser Wahlperiode, aber erst mit einem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt werden.

Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein. Der Vorstand der BfA-Gmeinschaft fordert eine zukunftsgerechte Ausgestaltung der Pflegeversicherung auf die Bedürfnisse der Versicherten. Insbesondere ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bedarf einer zügigen Einführung und Umsetzung.

Karl-Heinz Plaumann
Direktor a.D.
Mitglied des Vorstandes der BfA-Gemeinschaft


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{slider Gesetzentwurf Pflegeversicherungsstärkungsgesetz 1 Download Unterlagen| green}

Kabinettsentwurf v. 28.05.2014

Übersicht zu den wesentlichen Neuregelungen des Entwurfs

{slider Statistikdaten "Destatis" von 2012 Anzahl der Fälle | green}

Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege steigt 2012 auf 439 000

Im Jahr 2012 erhielten in Deutsch­land rund 439 000 Menschen Hilfe zur Pflege. Gegenüber 2011 stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 3,8 %. Die Träger der Sozial­hilfe gaben 2012 netto rund 3,2 Milliarden Euro für diese Leistungen aus, 4,5 % mehr als im Vorjahr. (weiter über diesen Link oder Überschrift)

Zum Download:

Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege steigt 2012 auf 439 000 (PDF, 72KB, Datei ist nicht barrierefrei)

{slider Tabelle der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege im Laufe des Jahres | green}

Geschlecht / Ort der Leistungserbringung

2012

2011

Anzahl

Insgesamt 1

439 157

423 039

männlich

150 996

143 259

weiblich

288 161

279 780

Hiervon 2

 

 

In Einrichtungen

316 994

307 541

ausschließlich in Einrichtungen

311 615

302 462

in und außerhalb von Einrichtungen

5 379

5 079

Außerhalb von Einrichtungen

127 542

120 577

ausschließlich außerhalb von Einrichtungen

122 163

115 498

in und außerhalb von Einrichtungen

5 379

5 079

nachrichtlich

 

 

in Einrichtungen, darunter vollstationär

308 372

299 954

       

1 Mehrfachzählungen sind ausgeschlossen soweit erkennbar

2Empfängerinnen und Empfänger können im Laufe des Berichtsjahres Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl  in als auch außerhalb von Einrichtungen  erhalten. Sie werden dann jedem Ort der Leistungserbringung   gezählt. Insofern ist die Summe der Leistungserbringer, die Leistungen in und außerhalb von Einrichtungen erhalten haben (2012: 444 536) höher als die Zahl der Hilfeempfänger insgesamt (2012: 439 157). Die Differenz  (2012: 5 379) entspricht der Anzahl der Leistungsbezieher , die Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen in Anspruch genommen haben.

{slider Pressebericht über KK-direkt | green}

30.05.2014·Über die Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung sollen zahlreiche Leistungsverbesserungen finanziert werden. Zudem wird ein Teil des Geldes in einen Fonds investiert, der spätere Beitragsanhebungen abmildern soll.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (28.05.2014) den Entwurf des 1. Pflegestärkungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen vor allem Familien, die Angehörige zu Hause pflegen, mehr Unterstützung bekommen - zum Beispiel durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Zudem soll die Arbeit von Pflegeeinrichtungen erleichtert und die Zahl der Betreuungskräfte deutlich aufgestockt werden. Erstmals soll auch eine kapitalgedeckte Komponente in der sozialen Pflegeversicherung eingeführt werden. Hierzu werden Beitragsgelder in einem Pflegevorsorgefonds angespart, um bereits absehbare Beitragsanhebungen in der Zukunft abzumildern.......(Artikel weiter unter...

Regierung beschließt 1. Stufe der Pflegereform ab 2015

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