Die Gesellschaft für Versicherungswirtschaft und Gestaltung   e.V. (GVG) hatte  zu einem Workshop geladen.  Titel „Sozialwahlen – Status und Reformbedarf  aus Sicht der sozialen Selbstverwaltung

    Unter den geladenen Gästen als Sozialpartner im Ablaufplan vorgestellt: Eva Maria Welskopp-Deffaa (Ver.di) und Alexander Gunkel (BDA). Dazu für einen Vortrag mit dem Titel „Wissenschaftliche Reflexion  von Reformbedarf- und  vorschlägen“  Prof. Stephan Rixen  von der Universität Bayreuth.

    Krankheitsbedingt hatte der Bundeswahlbeauftragte, Gerald Weiß abgesagt und so wie die Tagungsleitung es vermerkte hatten die geladenen Politiker Kai Whittaker , MdB (CDU) und Michael Gerdes, MdB (SPD) sich abgemeldet, da sie – so die Aussage – sich am Vormittag noch in laufenden Gespräche zum  5. ÄnderG SGB IV einbringen wollten. Mit Vorschlägen, die zum Thema des Workshops passen würden. Unter Teilnehmern allerdings wurde unverhohlen gemutmaßt ,dass sie der Veranstaltung nicht ihre Aufwartung machten, da   aufgrund des Inhaltes des Entwurfes des Gesetzes die Messe gelesen sei und für diese Wahlperiode keine Veränderungen im Wahl- aber auch im Selbstverwaltungsrecht  mehr zu erwarten seien und daher von ihnen auch keine auf die Zukunft gerichteten Aussagen zur Selbstverwaltung gemacht werden könnten. So ist es eben, wenn  die Wirklichkeit die gute Absicht überholt.

    Die „Sozialpartner“ also die Gewerkschaftsvertreterin und der BDA Vertreter brachten zu ihrem Thema „Einschätzung der Sozialpartner“  die bekannten Positionen vor. Hervorstechend  wiederum vor allem das bekannte Bekenntnis zu „Friedenswahl“. Die Aussagen zur Durchführung von Onlinewahlen  waren allerdings geprägt von Realismus. Es wurde in den Vordergrund gestellt, dass  die rechtlichen Voraussetzungen in der  zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr erfüllt werden können. Ein Position, die bekannter weise von der BfA-Gemeinschaft  getragen wird.

    In der diesen Vorträgen folgenden Diskussion wurden je nach Zugehörigkeit, also ob Gewerkschafter, Arbeitgeber, Verbandsvertreter oder Vertreter einer Liste mit bürgerschaftlichem Engagement    das Für und Wider der Urwahl bzw Friedenwahl  erörtert. Insgesamt gesehen auch keine neue Erkenntnis.

    Prof. Stephan RixenDer Vortrag des Wissenschaftlers,  Prof. Rixen  beschäftigte sich mit dem grundsätzlichen Fragen der Selbstverwaltung, speziell auch mit der Frage: Urwahl oder Friedenswahl. Seine Aussage zu det Friedenswahl (Wahl ohne Wahlhandlung) wurde in einem Bonmot wie folgt behandelt: Wenn man das erste Mal von dem Begriff und  die Durchführung einer solcher Wahl hört, glaubt man eher in Nordkorea zu sein, als in Deutschland.

     (Vortrag Prof. Rixen steht zum Download untenstehend bereit - Ebenso Vortrag Welskop-Deffaa)1)

    Nach der Mittagspause bekamen in der Reihenfolge: BfA-Gemeinschaft, KAB und AGUM  also die Referenten, Cord Peter Lubinski, Lucia Schneider-Adams und Dieter Märtens das Wort. Sie waren aufgefordert Vorschläge zur Stärkung der Selbstverwaltung zu machen.

    Der Kollege Lubinski, Vorstandsvorsitzender der DRV-Bund tätigte für die BfA-Gemeinschaft folgende Aussagen:

    1. Es ist abweichend von der Meinung der Gewerkschaftsvertreter und der Vertreter der Arbeitgeber nicht erforderlich, dass in den Selbstverwaltungsorganen sog. „Sozialpartner“ sitzen müssen, um die Versicherten auf hohem Niveau sachgerecht zu vertreten. Es wäre auch nicht  zu verzeichnen gewesen, dass beim größten Träger mit Urwahlen, der DRV-Bund (früher BfA), der Untergang des Abendlandes eingeläutet werden musste, seit dem die Listenvertreter mit bürgerschaftlichen Engagement die Verantwortung auf der Versichertenseite übernommen haben. (Übrigens diese Aussage gilt auch für Ersatzkassen, bei denen schon seit langem die Listen aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements Verantwortung tragen)
    2. Die Wahlbeteiligung kann aus Sicht der BfA-Gemeinschaft  mit einer Stärkung der Urwahlen mehr gefördert werden, als der Einführung von Onlinewahlen. Wenn z.B. alle RV-Träger Urwahlen abhalten würden, wäre auch sichergestellt, dass die Sozialwahlen mehr in das Bewusstsein der Versicherten gelangen. Die Werbung für die Wahlen wird damit auch einfacher.
    3. Sodann wurden folgende Vorschläge zur Stärkung der Selbstverwaltung gemacht:

    a) Die Vermischung von Rechts- und Fachaufsicht sollte aufhören. Die zuständigen Stellen (BMAS u. BVA) sollten sich auf die Rechtsaufsicht beschränken. Die Fachaufsicht ist durch die Selbstverwaltung alleine sicherzustellen. Unabhängig davon gibt es den BRH zur Überprüfung des Verwaltungshandelns.   

    b) Es könnte der Rentenversicherung sowohl die Festlegung der  Beitragshöhe wie auch die Festlegung der Rentenerhöhung   übertragen werden..

    c) Der Rentenversicherung kann die Festlegung des Reha – Budget übertragen werden. Damit wäre auf Dauer festgelegt, dass Leistungen nach Erfordernis und nicht nach Kassenlage durchgeführt werden.

    An den Schluss des Vortrages des Vorsitzenden der DRV Bund als Vertreter der BfA-Gemeinschaft wurde von ihm folgendes Zitat aus einer Rede des heutigen Präsidenten der DRV-Bund, Dr. Axel Reimann, das dieser im Jahre 2014 anlässlich einer Rede zum Selbstverwaltungstag der Gewerkschaft Ver.di getätigt hat,  gestellt.

    Zitat:

    „Denn es geht nicht um weniger als um Entscheidungskompetenzen und Übernahme von Verantwortung, mit anderen Worten, von Teilhabe der Macht. Das beinhaltet  auch, dass sich die politische Ebene an dieser Stelle bewusst zurücknimmt, um die Selbstverwaltung zu stärken. Wir werden aber nur dann die Identifikation der Beitragszahler und Rentner mit der Selbstverwaltung ausbauen, erhalten oder vielleicht erst herstellen, wenn die Selbstverwaltung über entsprechende Aufgaben und Kompetenzen verfügt, mit denen sie auch in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden kann. Ein politischer Diskurs hierüber ist sicher ebenso wichtig wie die eher organisatorisch Diskussion darüber, ob mit Veränderungen im Verfahren der Durchführung von Sozialwahlen die dabei erzielte Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. In jedem Fall wird es darum gehen, die Selbstverwaltung als gesellschaftliche Kraft mit Gestaltungswillen und Gestaltungsmacht  wahrnehmbar  zu machen.“

    Zitat Ende:

    Siehe auch:

    Sozialwahl: Tage der Selbstverwaltung - Nicht mehr reden, sondern jetzt handeln

    Onlinewahlen gestorben?

    Soziale Selbstverwaltung - Symposium im BMAS

    Kongress CDU/CSU: Selbstverwaltung stärken

    Selbstverwaltung stärken

    Download

    1.) Vortrag Prof. Rixen - Sozialwahlen: Status und Reformbedarf aus Sicht der Selbstverwaltung
    2.) Vortrag Eva M. Welskop-Deffaa -Partizipation und Responsivität – Gewerkschaftliches Engagement in der
    Selbstverwaltung

    (Die BfA-Gemeinschaft e.V. ist Mitglied der GVG e.V.)

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