Anmeldung

Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit und eine
 
 
 
Weihnachten 2025
 
Frohe Weihnacht
 

    Eine gesetzliche Krankenkasse hatte den Antrag auf Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung eines gleichgeschlechtlichen Paares zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der Kasse haben die Betroffenen den Rechtsweg beschritten. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in letzter Instanz Recht gesprochen und das Handeln der Krankenkasse als rechtmäßig eingestuft.

     

    Das Urteil steht mit den Berichten der Vorinstanzen und der kurzen Stellungnahme des BSG nachstehend. (Einsicht und Download)

     {aridoc engine="google"}/images/stories/gkv/Urteile/211110-BundessozialgerichtVerhandlungstermineKrankenversicherungKinderbehandlunggleichgeschlechtlichesEhepaarheterologeInsemination.pdf{/aridoc}

     

     

     

    Kästner und Kampf für Freiheit und Demokratie
    Niemand darf sich verweigern.
    Die Demokratie müssen wir jetzt verteidigen.
    Nie wieder, ist jetzt!
    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.