Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet jährlich die Höhe der Vorstandsbezüge (Jahreseinkünftee) am 01.03. für das Vorjahr (hier 2022) bekannt zu geben. Wir geben hier die im Bundesanzeiger veröffentlichten Daten bekannt. Es handelt sich hierbei nur um die Einkünfte der Vorstandsvorsitzenden. Bei der ausgewiesenen Höhe dürfen die Mitglieder der Kassen und die den Vorstand beaufsichtigen Verwaltungsräte davon ausgehen bzw. erwarten, dass gute Arbeit geleistet wird.
Hier die Daten für die Ersatzkassen
Kassenname |
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variabel1 |
Gesamt2 |
Diff3 |
TK Zusatzleistungen: 58.820,37 € Stand: 01.03.2023 |
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0,00 € |
373.778,04 € |
+2,50 % |
BARMER Zusatzleistungen: 89.415,00 € Stand: 01.03.2023 |
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0,00 € |
334.853,00 € |
+3,00 % |
DAK-Gesundheit Zusatzleistungen: 11.760,96 € Stand: 01.03.2023 |
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0,00 € |
322.296,00 € |
+2,60 % |
KKH Zusatzleistungen: 33.811,75 € Stand: 01.03.2023 |
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6.720,00 € |
261.600,00 € |
+1,49 % |
hkk Krankenkasse Zusatzleistungen: 45.768,24 € Stand: 01.03.2023 |
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0,00 € |
248.000,00 € |
+3,46 % |
HEK Zusatzleistungen: 50.620,38 € Stand: 01.03.2023 |
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0,00 € |
227.873,07 € |
+10,61 % |
1erfolgsabhängiger Anteil an den Bezügen
2gezahlte Gesamtvergütung im Kalenderjahr
3Steigerungsrate der gezahlten Gesamtvergütung zum Vorjahr
Die Angaben basieren auf den Veröffentlichungen der Kassen im Bundesanzeiger für den Vorstandsvorsitz bzw. einen Alleinvorstand. Die Steigerungsraten ergeben sich rechnerisch aus dem Vergleich zum Vorjahr.