Dabei ist nun zufällig im Rahmen eines anderen Verfahrens, das die Justiz verfolgte, aufgefallen, dass der ehemalige Krankenkassenmitarbeiter, nach seinem Ausscheiden aus der Krankenkasse, durch Geldanlagen für den alten Arbeitgeber, 2 (zwei) Millionen Euro Schmiergeld erhalten hat. Der ehemalige Beschäftigte war – wie schon ausgeführt - in einem geregelten Verfahren vorzeitig aus den Diensten der Kasse in den Ruhestand ausgeschieden bzw. in den Ruhestand gegangen. Er war bis zu seinem Ausscheiden in der Finanzabteilung tätig. Dort für die Anlagen der Finanzmittel zuständig.
Man fragt jetzt, warum hat der Angeklagte nach seinem Ausscheiden, den Auftrag der Kasse erhalten, die Geldanlagen (weiterhin?) zu betreuen? Mit der Verbindung zu einem Mitarbeiter einer Bank – den er (wohl) aus alten Zeiten kannte – wurden dann diese – sollen wir sagen – krummen Geschäfte eingeleitet und vollzogen. Welche Summen müssen da über den Tisch gegangen bzw. angelegt worden sein, wenn dabei zwei Millionen Euro als "Boni" (Staatsanwaltschaft: Schmiergeld) abfallen. Schließlich musste ja auch noch der andere Beteiligte, der mit dem Beschuldigten das ganze Geschäft aufgezogen hat, seine Zahlung ("Belohnung") erhalten.
Wir haben versucht herauszufinden, wer für diese Weiterbeschäftigung und die Möglichkeit des Handelns des Beschuldigten verantwortlich war. Wer hat diese Aufgabe, die ja einer Kontrolle im Vieraugenprinzip entzogen ist, nach außen an einen Ehemaligen vergeben? Warum konnte die Finanzabteilung diese Aufgabe nicht weiter mit eigenem Personal vollziehen? Wie sieht bzw. sah der Vertrag der Kasse mit dem jetzt Beschuldigten aus? Wer hat diesem Vertrag zugestimmt und wurde dieser Vertrag von der Compliance-Beauftragten geprüft?
Wir fragen alles dies, weil wir bisher nicht feststellen konnten, dass der Verwaltungsrat, als Kontrollgremium der Verwaltung der Kasse, eine Unterrichtung über den Vorgang erhalten hat. Mangelnde Zeit oder eine Überlastung des Vorstandes kann nicht der Grund dafür gewesen sein, eine solche Unterrichtung nicht zeitgerecht, vorzunehmen. Was war dann der Grund für die Nichtunterrichtung?
Ein Verfahren dieser Art braucht Monate, um vor Gericht zu kommen. Die Kasse hat also schon seit Monaten, so meinen wir, Kenntnis von dem Sachverhalt. Es kann seitens des Vorstandes nicht behauptet werden, dass dies kein wesentlicher Vorgang ist. Ein Vorgang der dem Verwaltungsrat (VR) nicht zur Kenntnis gebracht werden muss. Dagegen spräche schon die Situation, die ein solcher Vorgang in der Öffentlichkeit auslöst. Ein Vorgang, der sicherlich nicht zum Vorteil der Kasse gereicht. Es sei denn man neigt der Aussage aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit / Werbung zu: Egal, wie über uns berichtet wird, Hauptsache man redet über uns.
Wir können es uns nicht vorstellen, das couragierte, anpackende Selbstverwalter ein solches Verhalten der Verantwortlichen gutheißen. Das würde ja auch einer Selbstaufgabe gleichkommen.
Bericht im öffentlichen Rundfunk: NDR
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