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Herbst - An der Isar in München

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Das Sozialgesetzbuch führt aus, dass die Krankenkassen, die mit dem zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen einen Zusatzbeitrag erheben dürfen.

Das Bundeskartellamt hatte die Kassen, die in im Janunar des Jahres einen Zusatzbeitrag angekündigt hatten aufgefordert wegen einen Anfangsverdachts einer „unzulässigen Preisabsprache zwischen Unternehmen“ Unterlagen über den Vorgang zu übersenden. Gegen diese Aufforderung haben sich die Kassen vor dem LSG Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gewehrt. 
Das Kartellamt wollte den Rechtsstrei jedoch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandeln lassen. Dieses Begehren hat das BSG  zurückgewiesen.  Die Bundesrichter haben als Recht erkannt, dass der Streit in das Selbstverwaltungsrechts der Krankenkassen (GKV) eingreife. Es sei „ein öffentlich rechtlicher Streit in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der zwingend und ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet ist“.
Die LSG müssen nun entscheiden, ob das Kartellamt berechtigt ist, die Auskünfte von den Kassen einzufordern.
 

Kommentar:

Der Angriff, der von maßgeblichen Kreisen der Regierung (FDP) über das Bundeskartellamt auf die Selbstverwaltung der GKV gestartet wurde ist vor dem höchsten deutschen Sozialgericht gescheitert. Damit scheint der Fall  vorerst wieder dort zu landen, wo über die Sachverhalte der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden ist. Das Ziel war, die GKV aus dem Bereich des öffentlichen Darseinsvorsorge herauszulösen und dem freien Markt zuzuführen. Die Systemveränderer sitzen eben bei dieser Regierung an allen Stellen. Höchste Aufmerksamkeit ist gefordert, damit wir die erfolgreiche GKV nicht dem "Markt" ausliefern.

 

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