Neue Begutachtungs-Richtlinie schafft mehr Transparenz und Klarheit für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Der GKV-Spitzenverband hat sich mit den Beteiligten Vertretern des Müttergenesungswerkes und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. über Richtlinien für die Gewährung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder geeinigt. Die neuen Regelungen – so die Presseerklärung des „GKV-SpiBu“ – soll erreichen, dass
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Damit Vorsorgeleistungen für Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und einheitlicher gewährt werden, hat der GKV-Spitzenverband die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die neue Fassung am 6. Februar 2012 beschlossen. Ziel der Überarbeitung ist es, die Richtlinie zu konkretisieren und die Begutachtungsgrundlagen zu verbessern. Zudem soll mit der aktualisierten Richtlinie eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sichergestellt und die Transparenz über die sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen erhöht werden. Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen wurden gleichzeitig einheitliche Umsetzungsempfehlungen erarbeitet. So wird der Begutachtungsablauf anschaulich abgebildet und weitere klärende Informationen gegeben.
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Mit dieser Einigung zwischen den Beteiligten ist die im Deutschen Bundestag angesprochene Thematik der sinkenden Anzahl von Gewährungen von „Kuren“ wohl auf einen Art abgeholfen worden, die den Beteiligten – hier insbesondere den Antragstellern – ermöglicht die Entscheidung nachzuvollziehen.
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