Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit und eine
 
 
 
Weihnachten 2023
 
Frohe Weihnacht
 

    Neue Begutachtungs-Richtlinie schafft mehr Transparenz und Klarheit für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

    Der GKV-Spitzenverband hat sich mit den Beteiligten Vertretern des Müttergenesungswerkes und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. über Richtlinien für die Gewährung von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern  und ihre Kinder geeinigt. Die neuen Regelungen – so die Presseerklärung des „GKV-SpiBu“ – soll erreichen, dass

    Zitat

    Damit Vorsorgeleistungen für Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und einheitlicher gewährt werden, hat der GKV-Spitzenverband die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet und die neue Fassung am 6. Februar 2012 beschlossen. Ziel der Überarbeitung ist es, die Richtlinie zu konkretisieren und die Begutachtungsgrundlagen zu verbessern. Zudem soll mit der aktualisierten Richtlinie eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sichergestellt und die Transparenz über die sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen erhöht werden. Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen wurden gleichzeitig einheitliche Umsetzungsempfehlungen erarbeitet. So wird der Begutachtungsablauf anschaulich abgebildet und weitere klärende Informationen gegeben.

    Zitat Ende:

    Mit dieser Einigung zwischen den Beteiligten ist die im Deutschen Bundestag angesprochene Thematik der sinkenden Anzahl von Gewährungen von „Kuren“ wohl auf einen Art abgeholfen worden, die den Beteiligten – hier insbesondere den Antragstellern – ermöglicht die Entscheidung nachzuvollziehen.

    Quelle:

    Gemeinsame Presseerklärung des GKV-Spitzenverbandes Bund, Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. und Deutsches Müttergenesungswerk

    Unterlagen:

    Begutachtungsrichtlinien-Vorsorge-Reha

    Umsetzungsempfelungen Vorsorge - Reha - GKV-SpiBu

    Wir benutzen Cookies

    Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.