Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit und eine
 
 
 
Weihnachten 2023
 
Frohe Weihnacht
 

    (Anmerkung der Redaktion) Unser Autor ist Mitglied des Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit und dort der Fraktionssprecher bzw. Fraktionsvorsitzender der BfA-Gemeinschaft. Sein Beitrag folgt im Wesentlichen seinen Ausführungen, die er in der letzten Verwaltungsratssitzung seiner Kasse im März d.J. in Hamburg vorgetragen hat.


     

    Die Ausgaben der Krankenkassenkassen steigen schneller als die Einnahmen. Das ist nicht die Schuld der Kassen, sondern es sind unzureichende und kostentreibende gesetzliche Regelungen, die aber gleichwohl von den Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts angewendet werden müssen. Die Folge der Ausgabensteigerungen sind höhere Belastungen der Versicherten, während der Beitragsanteil der Arbeitgeber bei unveränderter Rechtslage konstant bleibt.

     

    Die Krankenkassen versuchen, mit Einsparungen bei den Leistungsausgaben zu reagieren und könnten versucht sein, zu Lasten an sich notwendiger Leistungen zu sparen. Es gibt aber Einsparmöglichkeiten, ohne Leistungseinschränkungen vorzunehmen.  Dazu zwei Beispiele.

     Arzneimittel

    Bei der Durchsicht des AMNOG[1]-Reports der DAK-Gesundheit ist zu lesen, dass bei den Arzneimitteln ein deutlicher Trend zu teureren Präparaten besteht. Einige mögen auch ihren Nutzen haben, auch einen höheren als die bestehenden Arzneimittel, da pharmazeutische Unternehmen beim Marktzugang eines Arneimittels einen Zusatznutzen nachweisen müssen. Das ist aber dann nicht der Fall, wenn lediglich die Zusammensetzung eines Medikaments geändert worden ist. Deswegen wird ein Zusatznutzen auch nur zu 50% anerkannt. Aber auch solche Medikamente sind patentgeschützt und deswegen im ersten Jahr nach Marktzugang hochpreisig.

    Deutlich höhere Ausgaben bei den Krankenkassen sind die Folge, zumal im ersten Jahr der Zulassung eines neuen Medikaments  Mondpreise von den Herstellern verlangt werden, die in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehen. Im AMNOG-Report finden sich leider keine Aussagen darüber, wie man diesem Trend zu teureren Arzneimitteln Einhalt gebieten kann. Da dieser Report nach Aussage des Vorstands jährlich erscheinen soll, wäre eine Erweiterung  dieses Reports mit Vorschlägen zu Einsparmöglichkeiten über die hinaus angebracht, die bereits vorliegen, so z.B.  die Nutzenbewertung der Arzneimittel des Bestandsmarkts oder der Wegfall der freien Preisfestsetzung im ersten Jahr.

     Operationen

    Ein weiteres Beispiel ist der Nutzen oder auch der Nichtnutzen von Operationen zu erwähnen. Gemeint sind nicht die Operationen in Privatkliniken, die ohnehin ein vorrangiges Profitinteresse haben, sondern die in öffentlichen Krankenhäusern, die ebenfalls oftmals unnötig sind. Planbare Operationen, etwa Hüft- Knie- und Rückenoperationen , nutzen vielfach nicht nur nicht, sondern schaden, um Kasse zu Lasten der Patienten zu machen. Bemerkenswert ist, dass solche Operationen unanhängig von der Qualität mit einer Fallpauschale von den Krankenkassen bezahlt werden müssen.  Die Fallpauschalen müssen daher im BMG  einer kritischen Prüfung unterzogen werden, um zu einer anderen Vergütung zu kommen; und zwar zu einer solchen je nach Qualität der Operation.  Bei unnötigen und schädlichen Operationen sollte eine Vergütung überhaupt nicht mehr erfolgen. Das ist zwar in der Konsequenz  ein ungewöhnlicher Vorschlag, aber darüber muss nachgedacht werden, um Qualität und nicht Quantität zu bervorzugen.

     Beitragssatzsteigerungen

    Erheblich steigende Kosten bei Arzneimitteln und Operationen tragen dazu bei, dass der Beitragssatz bereits ab 2016 steigen wird. Dieser Beitrgssatz setzt sich zusammen aus dem paritätischen Beitragsssatz von 14,6% und dem Zusatzbeitragssatz von 0,9%, den die Versicherten allein zu tragen haben. Dieser Zusatzbeitragssatz wird steigen und die Versicherten deswegen einseitig zusätzlich belasten. Die Forderung nach einer Rückkehr zum paritätischen Beitragssatz, also der hälftigen Zahlung von Versicherten und Arbeitgebern, ist und bleibt richtig. Es ist jedoch zu fragen, ob es nicht ratsamer ist, Schritt für Schritt vorzugehen und zu vermeiden, dass die einseitige Belastung der Versicherten weiter steigt. Das hieße, dass die Beitragssatzsteigerung  von den Arbeitgebern zu tragen wäre mit der Folge, dass die Parität in den nächsten Jahren wieder erreicht werden kann. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherten, die auch Wähler sind, eine Partei wählen, die willentlich Arbeitgeber verschont und Versicherte zusätzlich belastet.

     Zuzahlungen

    Ein weiterer Aspekt, der zu erwähnen ist, wenn es um die einseitige Belastung der Versicherten geht, sind die Zuzahlungen, die vielfältig erfolgen und dem Solidarprinzip widersprechen. Wenn der Versicherte seinen Beitrag einschließlich des Zusatzbeitrags zahlt, muss er im Krankheitsfall auch noch zuzahlen, was faktisch bedeutet, dass er temporär einen höheren Beitrag zahlt als der gesunde Versicherte. Es gibt nämlich Zuzahlungen, die erheblich sind, z.B. bei den Kosten für Zahnersatz. Wer Zahnersatz benötigt, lediglich die Regelleistung beansprucht, regelmäßig zum Zahnarzt geht und auch noch regelmäßig für die professionelle Zahnreinigung zahlt, muss dennoch mindestens einige hundert Euro zuzahlen. Sonderwünsche über die Regelleistung hinaus können allerdings von der Solidargemeinschaft nicht getragen werden.

    Deswegen müssen Zuzahlungen weitgehend entfallen, auch wenn die Krankenkassen damit belastet werden. Das Solidarprinzip darf nämlich nicht zur Disposition gestellt werden.

    Rolf Dieter Aschenbeck

     

    Rolf Aschenbeck
    Verwaltungsrat  DAK Gesundheit

    Fraktionsvorsitzender
    der BfA-Gemeinschaft

     



    [1] AMNOG: Arzneimittelneuordnungsgesetz

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