Die Vorstandsbezüge der Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherung müssen aufgrund der gesetzlichen Regelungen jährlich veröffentlicht werden. Nachstehend sind die Vorstandsbezüge mit dem Datum der Veröffentlichung für einige Kassen aufgeführt.
Vorstandsbezüge ausgewählter Kassen in der Regel mit Stand 1.3.2017
*) erfolgsabhängiger Anteil an den Bezügen
**) Steigerungsrate zum Vorjahr
Die Angaben basieren auf den Veröffentlichungen der Kassen im Bundesanzeiger für den Vorstandsvorsitz bzw. einen Alleinvorstand. Die Steigerungsraten ergeben sich rechnerisch aus dem Vergleich zum Vorjahr.