Der Koalitionsvertrag führt für zun Thema morbiditätsorientierten Risikostrukturausgeleich (MorbiRSA) in der gesetzlichen  Krankenversicherung (GKV) aus:
 

"Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Es wird eine regelmäßige gutachterliche Überprüfung gesetzlich festgelegt."

 
Wie notwendig eine Neureglung des MorbiRSA  ist, zeigen die nachstehenden Daten aus dem Jahre 2017 über die Ergebnisse des Empfanges von Beitragseinnnahmen in den einzelnen Kassenarten pro Mitglied. Hier wird deutlich, dass zwei Systeme, das der AOK und der KBS  vom bisherigen System überproportional begünstigt werden.
 
Eine solche Begünstigung ergibt sich,  ohne das es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt. Zumindest kann dies nicht eine besondere Stärke der Kostenreduzierung im Wettbewerb sein.
 
Es ist schon erstaunlich wie lange die Politik bisher diesem - aus unserer Sicht - ungerechten Treiben zugesehen hat. Dabei ist bei den statistischen Daten z.B. der vdek Kassen  noch nicht einmal herausgestellt , dass z.B. die  TK und hkk durch ihre besonderen günstigen Zuweisungen aus dem MorbiRSA zu einem besseren Ergebnis der vdek - Kassen gegenüber den BKK und IKK beitragen.
 
Es ist an der Zeit, die Ungerechtigkeiten im MorbiRSA zu beseitigen.

GKV Krankenkassen profitieren unterschiedlich von Überschüssen in der KV

Die Grafik zeigt: Die Überschüsse je Versicherten sind je nach Krankenkasse recht unterschiedlich.
Die Grafik zeigt: Die Überschüsse je Versicherten sind je nach Krankenkasse recht unterschiedlich. © BKK Landesverband Bayern
 
 
 
 
 
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