Mit der Bundesrat Drucksache 106/19 vom 1. März 2019 haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein den Entwurf eines Entschließungsantrages zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in den Bundesrat eingebracht. Die Initiative geht vom Land Hamburg aus.
Am 15. März soll sich das Plenum des Bundesrates damit befassen und danach an den zuständigen Fachausschuss verweisen.
Aus Sicht dieser Bundeslänger stehen folgende drei Schwerpunkte im Vordergrund:
- Die Kosten für die vollstationäre Behandlungspflege sollen aus der Krankenversicherung finanziert werden
- Für den Pflegebedürftigen sollen fixe Eigenanteile gesetzlich festgelegt werden. Alle darüber hinausgehenden Pflegekosten, sofern sie erforderlich sind, werden von der Pflegeversicherung gezahlt.
- Schrittweise soll – orientiert am Wert der Leistungen, die die soziale Pflegeversicherung im gesamtgesellschaftlichen Interesse erbringt – ein zu dynamisierender Zuschuß aus dem Bundeshaushalt an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung fließen.
Weiteres Ziel dieses Länderantrages ist es, notwendige qualitative Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und Pflegepersonen umzusetzen, ohne dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die finanziellen Belastungen, die sich hieraus ergeben, alleine tragen müssen.
Letztlich soll die solidarische Finanzierung verbessert werden, indem die Leistungssystematik der Pflegeversicherung grundlegend geändert wird.
Anmerkung:
Grundsätzlich ist die Inititative der Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein aus meiner Sicht zu begrüßen. Auch dieser Antrag wird die Diskussion zur zukünftigen Fianzierung der Pflegeversicherung bereichern.
Man darf gespannt sein, wie sich die weiteren Bundesländer zu diesem Entschließungsantrag positionieren.
Karl Heinz Plaumann
Stellv. Vorsitzender der BfA DRV-Gemeinschaft