Rechengrößen in der Krankenversicherung
Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 ebenfalls eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.
Soziale Absicherung
Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Ohne diese Anpassung würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung - trotz steigenden Lohns - im Verhältnis geringere Renten bekommen. Denn für Einkommen über der Bemessungsgrenze werden keine Beiträge geleistet und somit keine Rentenansprüche erworben.
Besserverdienende würden zudem mit der Zeit aus der Sozialversicherung "herauswachsen". Ihr Beitrag würde im Vergleich zu ihrem Einkommen immer kleiner werden.
Rechengrößen ab 1. Januar 2021 im Überblick:
Rechengröße | West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV |
58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat)
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Versicherungspflichtgrenze in der GKV |
64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat)
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Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung | 7.100 Euro pro Monat |
6.700 Euro pro Monat
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Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung | 8.700 Euro pro Monat |
8.250 Euro pro Monat
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Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2021 in der Rentenversicherung | 41.541 pro Jahr | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.290 Euro pro Monat |
3.115 Euro pro Monat
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West | Ost | |||
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Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung | 7.100€ | 85.200€ | 6.700€ |
80.400€
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Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung | 8.700€ | 104.400€ | 8.250€ |
99.000€
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Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung | 7.100€ | 85.200€ | 6.700€ |
80.400€
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Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung | 5.362,50€ | 64.350€ | 5.362,50€ |
64.350€
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Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung | 4.837,50€ | 58.050€ | 4.837,50€ |
58.050€
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Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.290€* | 39.480€* | 3.115€ |
37.380€
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vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung |
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* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. |