Die Rechengrößen in Soziaversicherung des Jahres 2019 wurden vom BMAS bekanntgegeben. Sie sind noch vom Kabinett zu bestätigen. Die Beträge folgen der positiven Entwicklung der Einkommen in West und Ost. Dabei wird der höheren Steigerung der Entgelte im Osten durch eine vom Westen abweichende größere Erhöhung der Werte Rechnung getragen.
     
     

    Voraussichtliche Rechengrößen der Sozialversicherung 2019 im Vergleich zu 2018

     

    2018

    2019

     


    West

    Ost

    West

    Ost

     

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

    Monat

    Jahr

     

    Euro

    Euro

    Euro

    Euro

    Euro

    Euro

    Euro

    Euro

    Beitragsbemessungsgrenze
    (AV)

    6.500

    78.000

    5.800

    69.600

    6.700

    80.400

    6.150

    73.800

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Knappschaft)

    8.000

    96.000

    7.150

    85.800

    8.200

    98.400

    7.600

    91.200

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Arbeitslosenversicherung)

    6.500

    78.000

    5.800

    69.600

    8.700

    80.400

    6.150

    73.800

    Beitragsbemessungsgrenze

    (Kranken- und Pflegeversicherung)

    4.425

    53.100

    4.425,50

    54.100

    4.537,50

    54.450

    4.537,50

    54.450

    Versicherungspflichtgrenze

    (Kranken- u. Pflegeversicherung)

    4.950

    59.400

    4.950

    59.400

    5.062,50

    60.750

    5.062,50

    60.750

    Bezugsgröße in der Sozialversicherung

    3.045

    36.540

    2.695

    32.340

    3.115

    37.380

    2.870

    34.440

    Geringfügigkeitsgrenze

    450

     

    450

     

    450

     

    450

     

    Vorl. Durchschnittsentgelt /Jahr


    37.873


    38.901

                         
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