Der parlamentarische Pressedienst berichtet über ein Expertengespräch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, das sich mit den Problemen der ordnungsgemäßen Abrechung von Krankenhäusern gegenüber den Krankenkassen beschäftigt hat. Nachstehend die Ausführungen. (Kommentar am Ende des Beitrages)

    Ausschuss für Gesundheit
    Berlin: (hib/MPI) Krankenhäuser und gesetzliche Krankenkassen streiten über Ausmaß und Konsequenzen fehlerhafter Krankenhausabrechnungen. In einem Expertengespräch des Gesundheitsausschusses verwies der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Johann-Magnus von Stackelberg, am Mittwoch darauf, dass den Beitragszahlern im vergangenen Jahr ein Gesamtschaden von bis zu 1,5 Milliarden Euro entstanden sei. Bundesweit seien 45,6 Prozent aller geprüften Abrechnungen falsch gewesen. „Ich bitte Sie inständig, da einzugreifen“, wandte sich von Stackelberg an die Abgeordneten. Dagegen sprach der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, von einer „gemeinen Kampagne des Spitzenverbandes“. 95 bis 96 Prozent aller Krankenhausabrechnungen blieben unbeanstandet. Er plädierte dafür, es beim jetzigen Anreizsystem zu belassen. Zurzeit muss eine Krankenkasse einer Klinik eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zahlen, wenn eine Prüfung ergibt, dass die untersuchte Rechnung richtig war.

    Der GKV-Spitzenverband dringt beim Gesetzgeber darauf, die 300-Euro-Pauschale zu streichen oder aber den Kassen für ihren bürokratischen Aufwand ebenfalls eine Pauschale einzuräumen. Von Stackelberg sagte, es sei nicht gerechtfertigt, dass die Kassen zwar bei fehlenden Beanstandungen 300 Euro pro geprüfter Rechnung zahlen müssten, die Krankenhäuser bei einer falschen Abrechnung der Kasse nur den Fehlbetrag zu erstatten hätten. Das sei so, als müsste der Kontrolleur in der U-Bahn den Fahrgästen mit korrektem Ticket Geld geben und von Schwarzfahrern nur den Ticketpreis verlangen, sagte der GKV-Vertreter. Auch der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Peter Pick, stufte im Ausschuss, „gegensteuerndes Handeln“ als „erforderlich“ ein. Im Auftrag der Krankenkassen prüften die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jährlich etwas mehr als zehn Prozent alle Krankenhausabrechnungen.

    Baum dagegen unterstrich, dass es nachträglich meistens nicht um die Rechnung als Ganzes, sondern um Interpretationen von Details gehe. „Betrügerische Abrechnungen“ seien „die totale Ausnahme“. Der über eine lineare Hochrechnung der Ergebnisse von beanstandeten Krankenhausrechnungen auf alle Krankenhausfälle ermittelte Schaden sei fragwürdig, fügte Baum hinzu. In der Regel würden alle Krankenhausrechnungen von den Krankenkassen im Hinblick auf Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente. Aufgrund der Vorprüfung sei davon auszugehen, dass die Fehlerhäufigkeit bei den vom MDK geprüften Rechnungen deutlich größer ist als bei den ungeprüften Rechnungen.

    Für den Bundesrechnungshoferläuterte Norbert Schielicke in der Sitzung unter Verweis auf eine eigene Untersuchung, dass rund 30 Prozent der von den Krankenkassen geprüften Abrechnungen fehlerhaft seien. Der Bundesrechnungshof gehe davon aus, dass rund 875 Millionen Euro wegen fehlerhafter Abrechnungen zu Unrecht an die Krankenhäuser gezahlt wurden und zurückerstattet werden müssten.

     

    Kommentar:
    Es ist klar, dass hier zwei unversöhnlich einander gegenüberstehende Geschäftspartner zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Einen (Spitzenverband der GKV)  berufen sich auf den BRH und ihre eigenen Feststellungen im Prüfgeschäft und erhöhen das Volumen noch einmal um fast  80% die Summe der Fehlabrechnungen, die Anderen (DKG) bestreiten alles und weisen auf Mängel in der Erhebung der Daten hin. Allerdings dürfte da die  Aussage des BRH zumindest im Wege stehen. 30% der geprüften Rechnungen sind mit Mängeln behaftet. Das ist schon eine Hausnummer. Die Diskussion über eine Pauschale von 300 Euro pro Fall, die sich als Zahlung an ein Krankenhaus ergibt, wenn eine Rechnung richtig erstellt wurde, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Für die GKV ist es im Interesse der ordnungsgemäßen Verwendung von Beitragsgeldern mehr als notwendig, diese Angelegenheit mit konkreten Fakten zu unterlegen und weiterzuverfolgen.
    lp

     

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