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logo drv bundDer Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet über die sich ankündigende Altersarmut für die Rentenjahrgänge ab 2030. Ein Thema, das von der Politik, den Gewerkschaften und Sozialverbänden verstärkt auf die Agenda gesetzt wird und das sicherlich den Bundestags-Wahlkampf für 2017 bestimmen wird. Diese Diskussionen werden vom WDR wie nachstehend in der Presseerklärung der DRV-Bund zusammengefasst aufgegriffen. Die vorgebrachten Argumente der DRV-Bund machen deutlich, dass die Rückschlüsse des WDR auf das zukünftige Rentenniveau in der Tendenz richtig sein mögen, die Wirklichkeit der Einkünfte aufgrund einer nicht gesicherten Datenlage ggf. eines Rentnerhaushaltes nur unvollständig widerspiegeln können.

Presseerklärung der DRV-Bund zur Altersarmut

Unter Berufung auf Recherchen und eigene Berechnungen berichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR), dass fast jedem zweiten Bundesbürger, der ab 2030 in Rente geht, eine Altersversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterhalb der Armutsgrenze drohe. Beinahe die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner wären dann möglicherweise abhängig von staatlichen Grundsicherungsleistungen, also faktisch Hartz-IV-Empfänger. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

  1. Nicht nachzuvollziehen ist die Aussage des WDR, dass beinahe die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner, die ab 2030 in Rente gehen, möglicherweise abhängig von staatlichen Grundsicherungsleistungen wären. Aufgrund der Betrachtung individueller Ansprüche alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann kein Armutsrisiko ermittelt werden. Einkommensarmut kann immer nur im Haushaltskontext bestimmt werden. Die Höhe der gesetzlichen Rente alleine kann also keine Auskunft über die Einkommenslage von Rentnerhaushalten geben.
  1. Die Lebensstandardsicherung erfolgt spätestens seit der Rentenreform 2001 im Drei-Säulen-System. Nur wenn alle Vorsorgeformen berücksichtigt werden, lassen sich Aussagen zur Einkommenslage im Alter treffen. Die Berechnungen des WDR berücksichtigen aber nicht die Absicherung in der zweiten und dritten Säule, d.h. in der betrieblichen und der privaten Alterssicherung. Auch können niedrige Rentenleistungen eines Partners durch den anderen Partner ausgeglichen werden. Darüber hinaus verfügen Rentnerhaushalte in nicht wenigen Fällen über Einkünfte aus weiteren Quellen.
  1. Das Vorkommen von Renten unter Grundsicherungsniveau beruht zu einem erheblichen Anteil darauf, dass Versicherte nur kurze Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hierzu zählen etwa Hausfrauen, die nur kurze Zeit versichert waren oder selbständig Erwerbstätige, die nach einer Pflichtversicherung keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung entrichtet haben. Teilweise resultieren niedrige gesetzliche Renten auch auf einem frühen Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung in andere Alterssicherungssysteme wie beispielsweise die Beamtenversorgung oder ein berufsständisches Versorgungswerk. Da Rentner in diesen Fällen auch aus anderen Versorgungssystemen Leistungen erhalten, sagt eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus.
  1. Die vom WDR vorgenommene reine Einkommensbetrachtung übersieht, dass die Deutsche Rentenversicherung andere Leistungen, wie etwa für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, rentensteigernd anerkennt. Nur die Rentenansprüche auf Basis der Bruttoeinkommen zu berechnen, ist zu kurz gegriffen.

 

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