Der Vorstand
wünscht unseren Mitgliedern und Lesern
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    Bundestag Kuppel Plenarsaal

     

    Wenn man die Presselandschaft so betrachtet, dann haben nicht nur die Oppositionsparteien (Grüne + Linke) etwas an dem Entwurf der Regierung zum Teillhabegesetz zu kritisieren, sondern auch eine ganze Reihe von Sozialverbänden und nicht zuletzt die  Vereine, die sich der Vertretung von Behinderten im besonderen Maße verpflichtet fühlen.

    Wichtig erscheint uns, dass die  Leistungen der  Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesysem in den Bereich des SGB IX überführt  wird und mit diesem Gesetzesentwurf ein echtes Leistungsgesetz geschaffen wird. Ob die Zielrichtung der Regierungsparteien, dass Behindertenrecht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention näher zu bringen, wie es Kommentatoren der Regierung darstellen, bleibt abzuwarten. Die Behindertenverbände bezweifeln dies zumindest. Zudem kritisieren sie auch, den aus ihrer Sicht immer noch zu geringen Vermögensbetrag, der dem Behinderten als Vermögen verbleiben soll. Obwohl der Betrag  erheblich erhöht werden soll.

    Sorgen aus Sicht der Leistungserbringer im Bereich der Sozialversicherung bereitet nun auch, dass ein sog. unabhängiges Netzwerk  an Beratungsstellen aufgebaut werden soll. Impliziert doch dieser Ansatz, dass die bisher am Prozess beteiligten Sozialversicherungsträger nicht  sachkundig beraten oder nicht unabhängig waren oder gar beides nicht im Interesse  der Betroffenen also  ihrer Versicherten auf die Reihe gebracht haben. Und das in der Regel von Körperschaften öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung. Den Vertretern dieser Selbstverwaltungen  soll all das nicht aufgefallen sein.

    Auf das  "Strucksche Gesetzt",  dass kein Gesetz aus dem Bundestag so rauskommt, wie es reingegangen ist, können wir bei der großen Mehrheit über die die Regierungsparteien der GroKo im Parlament verfügen, wohl eher nicht vertrauen.


    Bericht  des parlamentarischen Pressedienst nachstehend:(05.09.2016)


    Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

    Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Dazu hat sie dem Bundestag nun ihren Gesetzentwurf (18/9522) für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden, heißt es im Entwurf.

    Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX). Eine wesentliche Änderung hier: Die Eingliederungshilfe wird aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet. Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden. Die Bundesregierung bezeichnet dies als "kompletten Systemwechsel", da diese Leistungen bisher von der Wohnform abhängig waren und ein sehr großer Teil des Einkommens und Vermögens von der Person selbst sowie von dessen (Ehe-) Partner eingesetzt werden musste. Mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht soll es künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten, so die Regierung.

    Neu ist auch, dass künftig ein Reha-Antrag ausreichen soll, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Leistungen der Reha-Träger "aus einer Hand" sollen zur Regel werden. Außerdem soll ein Netzwerk aus unabhängigen Beratungsstellen aufgebaut werden, um die Betroffenen über Teilhabeleistungen aufzuklären.

    Mit einem Budget für Arbeit soll zudem die Teilhabe am Arbeitsleben gestärkt werden. Anstelle von Werkstattleistungen sollen künftig auch Lohnkostenzuschüsse und Unterstützung im Betrieb durch dieses Budget ermöglicht werden. Eingeplant sind dafür 100 Millionen Euro. Erstmals klargestellt wird, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Damit werden Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen eine Promotion ermöglicht.

    Gestärkt werden sollen auch die Rechte von Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und Werkstätten.

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