Unter .....der Annahme, dass es sich um Rentenbezieher im Rechtskreis „West“ mit durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung und ohne Zuschlag zur Pflegeversicherung handelt, ergeben sich für Rentenbezieher mit den genannten Bruttorenten im 2. Halbjahr 2019 jeweils in Abhängigkeit vom Renteneintritt im Jahr 2000 bzw. 2010 die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten tariflichen Steuerbelastungen im Jahr 2019. Grundlagen
aktuelle Monatsbruttorente
(2. Halbjahr 2019)
nachrichtlich Monatsbruttorente
1. Halbjahr 2019Jahresbruttorente
1)
tarifliche Einkommensteuer
2019 bei Rentenbeginn in
2000
2010
in €
in €
in €
in €
in €
1.200
1.163
14.177
0
0
1.500
1.454
17.722
0
79
1.700
1.648
20.085
79
294
2.000
1.938
23.629
370
679
2.500
2.423
29.537
988
1.460
1)Differenzen in der Summe durch Rundung.
Die Gesamtsummer der durch die Rentner gezahlten Einkommensteuer erhöht sich aufgrund der Systematik der Steuererhebung bei steigenden Einkünften durch Rentenanpassungen immer weiter. So flossen nach den jüngsten Zahlen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat, wie eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt, die uns vorliegt. Im Jahr zuvor waren es erst 31,44 Milliarden Euro- 2005 erst 15,55 Milliarden Euro.
Fazit:
Die BfA DRV-Gemeinschaft stellt fest, dass die Steigerung der Einnahmen aus der Besteuerung der Rentner vorhersehbar war. Es wundert, dass erst jetzt dieses Thema in der Öffentlichkeit angekommen ist. War es doch seit 2005 mit der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage bekannt.
Da hilft auch eine Aussage wie: "Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner rund 130 Prozent" nicht weiter. Weiter helfen würde nur eine dynamische Anpassung der Freibeträge um die Bezieher nicht nur der Renten im Grenzbereich zu Steuerpflicht zu entlasten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Summe der Steuern aus Rentenbezügen inzwischen ca. 35 Millarden erreicht hat. Das bedeutet, dass die Rentner mit diesem Betrag, den Steuerzuschuss für die Rentenversicherung (Bundeszuschuss) von zurzeit ca. 91,6 Milliarden schon zu mehr als einem Drittel gegenfinanzieren.